Wer Angehörige beschäftigt, hat oft das Problem, dass das Finanzamt die gezahlten Löhne nicht als Betriebsausgaben anerkennen möchte. Jedenfalls dann, wenn nicht der Nachweis geführt werden kann, dass den Ausgaben auch tatsächlich Arbeitsleistungen gegenübergestanden haben. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, wird anhand eines Fremdvergleichs beurteilt. Dass das Finanzamt manchmal über das Ziel …weiterlesen
BFH: Im bestehenden Haushalt auch Handwerkerleistungen für Neubaumaßnahmen steuerlich absetzbar
Nach dem Wortlaut des § 35a Abs. 3 EStG sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigen können jährlich 20 % (= maximal 1.200 Euro im Jahr) von höchstens 6.000 Euro Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Finanzbehörden interpretieren diese Regelung bislang so, dass nur Erhaltungsmaßnahmen und …weiterlesen
Verlustvortrag aus Aktienverkäufen vor 2009: Verrechnung mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen letztmalig 2013
Unter „Altverlusten“ versteht man Verluste, die aus Aktienverkäufen resultieren, die bis Ende 2008 realisiert wurden und die bislang nicht oder nicht vollständig mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen steuersparend verrechnet werden konnten. Diese seinerzeit vom Finanzamt festgestellten Verluste werden jährlich vorgetragen und können letztmalig bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapieren …weiterlesen
Neue BFH-Urteile zur 110 Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
In den letzten Monaten des Jahres finden in vielen Unternehmen Betriebsfeiern statt. Ob Kegelbahn, Essen im Restaurant oder das gemeinsame Beisammensein in der Firma – der Fiskus schaut bei solchen Feiern genau hin. Gerade rechtzeitig vor der Weihnachtszeit veröffentlichte der BFH zwei neue Urteile zur 110 Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen.weiterlesen
Vorsicht Falle: Eigennutzung einer spanischen Immobilie bei Vorschaltung einer Kapitalgesellschaft kann zu steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen führen
Es entspricht wohl gängiger Praxis und Empfehlung einschlägiger Verkehrskreise, beim Ankauf einer spanischen Ferienimmobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu errichten und als Eigentümerin der Immobilie „vorzuschalten“, vorzugsweise, um spanische Wertzuwachs- und Erbschaftsteuern zu „ersparen“, aber auch aus Gründen der Haftungsbeschränkung sowie der Anonymität. Dieses Gestaltungsmodell kann jedoch in Deutschland „teuer“ werden, weil für die Immobiliennutzung meistens …weiterlesen
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