Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Finanzausschuss lehnte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664) ab, der eine Verlängerung der Verjährungsfrist in allen Fällen auf zehn Jahre gefordert hatte. Für den Entwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Linksfraktion enthielt.weiterlesen
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Zivilprozesskosten wurden in der Vergangenheit vom Bundesfinanzhof (BFH) in München lediglich in wenigen Ausnahmefällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Mit Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10 (BStBl II S. 1015) hat der BFH diese restriktive Betrachtungsweise aufgegeben und in seiner Begründung darauf verwiesen, dass Kläger wie Beklagte das Prozesskostenrisiko nicht freiwillig, sondern zwangsläufig auf sich …weiterlesen
Steuerlich Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten – Einspruch einlegen!
Heuschnupfengeplagt, der erste richtig dicke Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss, auch im Sommer gibt es Gründe den Arzt aufzusuchen. Die Kosten für die Medikamente müssen viele Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben für die Gesundheit schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: …weiterlesen
Steuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- …weiterlesen
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Mit seinem Urteil 7 K 3506/12 F hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Schuldzinsen die nach dem Wegfall der Vermietungsabsicht anfallen, nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Im Streitfall veräußerte die Klägerin im Jahr 2009 vermietete Immobilien und begehrte, die für die vorzeitige Ablösung des Finanzierungsdarlehens im …weiterlesen
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