Mit seinem Urteil 7 K 3506/12 F hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Schuldzinsen die nach dem Wegfall der Vermietungsabsicht anfallen, nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Im Streitfall veräußerte die Klägerin im Jahr 2009 vermietete Immobilien und begehrte, die für die vorzeitige Ablösung des Finanzierungsdarlehens im …weiterlesen
Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Manchmal auch zu langsam. In derartigen Fällen kann der Rechtsuchende, der an einen faulen Richter gerät, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Dezember 2011 im Klageweg Geldentschädigung oder die Feststellung verlangen, dass die Verfahrensdauer objektiv zu lang war(§ 198 …weiterlesen
Einkommensteuererklärung 2012 – Abgabefrist 31. Mai 2013 gilt auch für Rentner
Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 ist für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind (sog. Pflichtveranlagungsfälle), Freitag, 31. Mai 2013. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Pensionäre von dieser Frist nicht betroffen. Sie leisten durch den monatlichen Lohnsteuerabzug quasi Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Abzüge für Lohn-, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn). Arbeitnehmer sind …weiterlesen
Selbstanzeige: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten geplant
Wer versteuertes Vermögen ins Ausland gebracht und die daraus erzielten Kapitalerträge nicht versteuert hat, hat sich einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Wird dies aufgedeckt, sind nicht nur die hinterzogenen Steuern mit Zuschlägen nachzuzahlen, sondern es droht auch zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung. Dies ist spätestens seit der causa Uli Hoeneß und des damit verbundenen Medieninteresses hinlänglich bekannt.weiterlesen
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: Tatsächlich gefahrener Umweg ist anzuerkennen
Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist der tatsächlich gefahrene Umweg anzuerkennen, wenn er zuverlässiger als der kürzeste Weg ist. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin hin.weiterlesen
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