Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler nicht pauschal ein Prozent des Anschaffungspreis seines Dienstwagens als geldwerten Vorteil versteuern möchte, der kommt regelmäßig nicht umhin ein Fahrtenbuch zu führen. Dies kann mitunter recht lästig sein. Trotzdem lohnt es sich hier sauber zu arbeiten, da andernfalls das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und die ganze Mühe umsonst war. …weiterlesen
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes?
Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (Beschluss vom 29.02.2012 1 K 138/10).weiterlesen
Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch Arbeitgeber
Grundsätzlich gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften auch nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt grds. auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers.weiterlesen
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