Ab 2012 können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (bis 2011: § 9c EStG a. F.) zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kinds i. S. des § 32 Abs. 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen …weiterlesen
Doppelte Haushaltsführung: Wohngemeinschaft mit „Kollegin“ am Beschäftigungsort unschädlich
Der BFH hat mit Urteil vom 28.03.2012 (VI R 25/11) entschieden, dass auch dann eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer neben seinem (Familien-)Wohnsitz einen zusätzlichen Haushalt in Form einer Wohngemeinschaft mit einer Kollegin am Beschäftigungsort unterhält.weiterlesen
Viele Arbeitnehmer können höhere Fahrtkosten absetzen
Der Bundesfinanzhof hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung eines privaten PKW 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für …weiterlesen
Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt
Der BFH hat mit Urteil vom 29.02.2012 IX R 11/11 entschieden, dass kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft besteht. Im Streitfall beantragte der Kläger eine verbindliche Auskunft zur Steuerbarkeit einer Erbbaurechtsbestellung an zwei landwirtschaftlichen Grundstücken zu Erschließungszwecken. Der Kläger glaubte, hierdurch die Besteuerung des Veräußerungsgewinns (§ 23 Abs. 1 Satz 1 …weiterlesen
BFH: Fahrtziele dürfen in Fahrtenbuch nicht nur mit Straßennamen angegeben sein
Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler nicht pauschal ein Prozent des Anschaffungspreis seines Dienstwagens als geldwerten Vorteil versteuern möchte, der kommt regelmäßig nicht umhin ein Fahrtenbuch zu führen. Dies kann mitunter recht lästig sein. Trotzdem lohnt es sich hier sauber zu arbeiten, da andernfalls das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und die ganze Mühe umsonst war. …weiterlesen
