Wer als Inhaber eines Internetanschlusses wegen einer begangenen Urheberrechtsverletzung wegen sog. Filesharing in Anspruch genommen wird, kann seiner Haftung grds. nicht dadurch entgehen, dass er behauptet, er habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Vielmehr besteht nach ständiger Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung der Haftung des Anschlussinhabers. Um diese Vermutung zu widerlegen reicht es aber grundsätzlich aus, wenn …weiterlesen
Abmahnung durch CONTRA PIRACY
Vorsicht Abmahnung! Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der CONTRA PIRACY – Worldwide Association for intellectual property vor, mit der für die Firma City Interactive S.A. mit Sitz in Polen angebliche Urheberrechtsverstöße verfolgt werden. Bei der CONTRA PIRACY soll es sich um einen Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in CH-6312 Steinhausen handeln. Für Deutschland ist lediglich …weiterlesen
LG München I: Keine Umkehr der Beweislast beim Filesharing
Wer als Anschlussinhaber beim sog. Filesharing auf Unterlassung, insbesondere aber auch auf die Zahlung von Abmahngebühren in Anspruch genommen wird, kann sich regelmäßig nicht damit verteidigen, dass er die behauptete Rechtsverletzung nicht begangen hat. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich …weiterlesen
BGH: Streitigkeiten über Anwaltshonorar im Zusammenhang mit Abmahnungen in sog. Filesharingfällen begründen keine besondere Grerichtszuständigkeit nach § 105 UrhG
Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen das UrhG bei sog. Filesharing im Internet, sind ein Millionengeschäft. Wird die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, dann besteht für die Geltendmachung des (kostspieligen) Unterlassungsanspruchs kein Rechtschutzbedürfnis mehr. Im Raum stehen dann regelmäßig nur noch die geforderten Abmahngebühren der Rechtsanwälte. Da sich, aufgrund des niedrigen Streitwerts, für die abmahnenden Kanzleien ein Rechtsstreit nicht lohnt, werden …weiterlesen
BGH: Sog. Framing von YouTube-Videos kann Rechtsverletzung darstellen
Unter dem Aktenzeichen I ZR 46/12 wird augenblicklich beim Bundesgerichtshof ein Fall verhandelt, bei dem es um die Frage geht, ob die Einbindung eines fremden YouTube-Videos in die eigene Internetseite (sog. Framing) eine Rechtsverletzung darstellt. Beim Framing wird über einen Link das Video von der Plattform YouTube oder einem ähnlichen Anbieter abgerufen. Im konkreten …weiterlesen