Während die Politik darüber diskutiert, wie der Abmahnwahnsinn, den das Internet mit sich gebracht hat, eingedämmt werden kann, verteuert der BFH nun auch noch die Abmahnungen im Filesharing dadurch, dass er mit Urteil vom 13.02.2019 (IX R 1/17) entschieden hat, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung seiner urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche gegen den Verletzer vornimmt, umsatzsteuerpflichtig …weiterlesen
BVerfG: Um der Störerhaftung zu entgehen müssen Eltern beim Filesharing Namen des Kindes preisgeben
Flattert eine Abmahnung ins Haus, weil der Filius oder die Tochter in einer Tauschbörse einen Song, einen Film oder ein Computerspiel leichtfertig heruntergeladen hat, dann hängt der Haussegen meist schief, weil die Eltern als Anschlussinhaber von den Rechteinhabern und den mit ihnen verbundenen Kanzleistrukturen meist recht heftig zur Kasse gebeten werden. Forderungen von 1.000 € pro …weiterlesen
BGH gibt den Betreibern offener WLAN-Netze Steine statt Brot
In einer lang erwarteten und viel beachteten Entscheidung hat der BGH in seinem Urteil vom 26.07.2018 (I ZR 64/17) eine auf den ersten Blick sehr erfreuliche Entscheidung für die Betreiber offener WLAN-Netze getroffen, nämlich dass diese künftig nicht mehr als Störer bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Anspruch genommen werden können. Das anderslautende Urteil des OLG Düsseldorf, …weiterlesen
Filesharing – Zur Untersuchungspflicht des Anschlussinhabers bei minderjährigen Kindern
Während lange Zeit die Abmahnindustrie sich beim Filesharing darauf beschränkt hat nur diejenigen Anschlussinhaber abzukassieren, die sich außergerichtlich nicht richtig zur Wehr gesetzt haben, wird nunmehr verstärkt versucht auch an das Geld der Wehrhaften zu gelangen, indem massenhaft Klagen gegen Anschlussinhaber auf Übernahme von Abmahngebühren und Schadenersatz bei unterschiedlichsten Gerichten eingereicht werden. Eine Zeit lang …weiterlesen
Anschlussinhaber genügt bei der Benennung eines ernsthaft in Betracht kommenden Täters der sekundären Darlegungs- und Beweislast
Wer als Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung beim sog. Filesharing in Anspruch genommen wird, der trägt nach der Rechtsprechung die sog. sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Welche Anforderungen daran zu stellen sind, wird von unterschiedlichen Gerichten immer wieder unterschiedlich beurteilt. Das LG Bochum hat in seinem Urteil vom 07.09.2017 (I-8 S 17/17) es als ausreichend angesehen, dass die beklagte …weiterlesen