Kaum, dass der BGH mit Urteil vom 06.10.2016 (I ZR 154/15 – Afterlife) die Rechtsverfolgung der Rechteinhaber erschwert hat, weil er entschieden hat, dass eine Haftung des Anschlussinhabers ausscheidet, wenn dieser glaubhaft vorträgt die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben und zum fraglichen Zeitpunkt auch ein anderer Hausgenosse (im entschiedenen Fall war es die Ehefrau) …weiterlesen
BGH grenzt sekundäre Darlegungslast bei Mitbenutzung eines Internetanschlusses durch Hausangehörige ein
Auch, wenn die Abmahnungen wegen Filesharing nachgelassen haben, ist die Thematik nach wie vor brisant, weil nunmehr vor dem Hintergrund drohender Verjährung etliche Abmahner begonnen haben ihre „Altbestände“ an unbezahlten Abmahnungen abzuarbeiten und Schadensersatzansprüche bei Gericht einzuklagen. Auch, wenn der Gesetzgeber zwischenzeitlich die gerichtliche Zuständigkeit zur Verfolgung solcher Ansprüche zentralisiert geregelt hat, um so eine bessere …weiterlesen
Unsicherheiten bei der Ermittlung der IP-Adresse gehen beim Filesharing zulasten des Anspruchstellers
Filesharing-Fälle laufen immer ähnlich auf. Ein Unternehmen behauptet im Rahmen eines anwaltlichen Abmahnschreibens Inhaber der Rechte eines Films, Musiktitels oder einer Computer Software zu sein. Weiter wird behauptet, der Anschlussinhaber habe diese unzulässig im Rahmen einer Tauschbörse zum Upload angeboten. Während die Rechteinhaberschaft regelmäßig nur behauptet wird, wird hinsichtlich der Haftung des Anschlussinhabers auf ein …weiterlesen
Was bedeutet sekundäre Darlegungslast beim Filesharing?
Wem eine Abmahnung ins Haus flattert, weil von seinem Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen worden sein soll, der fällt oft, wenn er selbst nicht als Täter in Betracht kommt, zunächst aus allen Wolken. Ist der erste Schreck verflogen, dann reicht es zur Rechtsverteidigung aber nicht aus, die eigene Täterschaft zu bestreiten. Dies deshalb, weil nach der …weiterlesen
Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast beim Filesharing
Während sich die „Abmahnindustrie“ beim Filesharing lange Zeit darauf beschränkt hat nur diejenigen abzukassieren, die sich nicht oder nicht ernsthaft gewehrt haben, erreichen uns immer mehr Meldungen, dass nunmehr verstärkt versucht wird, nach abgegebenen Unterlassungserklärung, die bereits mehrere Jahre zurück liegen, Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten einzuklagen. Sollten also auch Sie schon vor längerem Opfer einer solchen …weiterlesen
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