In jüngster Zeit haben uns mehrfach Schreiben von Inkassobüros erreicht, die bereits verjährte Zahlungsansprüche aus Urheberrechtsverletzungen beim sog. Filesharing geltend machen. Die Empfänger der Schreiben sind meist vor mehreren Jahren wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing kostenpflichtig abgemahnt worden und haben damals zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, nicht jedoch den Zahlungsanspruch erfüllt. Letzterer …weiterlesen
LG München I: Uploaddienst haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden
Mit Urteil vom 11.08.2016 (21 O 6197/14) hat das Landgericht München I auf eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) entschieden, dass sog. Sharehoster auf Schadenersatz haften, wenn sie das Hochladen und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht unterbinden.weiterlesen
Steht die Störerhaftung bei offenem WLAN nach deutschem Recht vor dem Aus?
In Deutschland haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerks für Rechtsverletzungen der Nutzer des jeweiligen Hot Spots nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Das betrifft sowohl den einzelnen Internetanschluss einer Familie als auch Unternehmer, die beispielsweise in ihrem Hotel, ihrem Geschäftslokal oder an einem Produktionsstandort Dritten WLAN zur Verfügung stellen. Diese Haftung kann der WLAN-Betreiber nur vermeiden, indem …weiterlesen
OLG München erweitert die Haftung der Eltern bei Filesharing durch minderjährige Kinder
Erst in unserem letzten Beitrag vom 14.01.2016 hatten wir über ein aktuelles Urteil des BGH vom 11.06.2015 (I ZR 75/14 – Tauschbörse III) berichtet, in dem das oberste deutsche Zivilgericht die Grundsätze zur sekundären Darlegungslast von Eltern, über deren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen wurde, neuerlich konkretisiert hat, berichtet. Diese Rechtsprechung wird nun durch …weiterlesen
BGH: Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing-Fällen
An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren über Urteile berichtet, in denen Rechtsstreitigkeiten bei der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen wegen sog. Filesharings Klagen der Abmahnindustrie mit der Argumentation zurückgewiesen hatten, dass der abgemahnte Anschlussinhaber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungs- und Beweislast einen Sachverhalt vorgetragen hat, der nicht ausschließen lässt, dass nicht er, sondern …weiterlesen
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