Am 11.06.2015 hat der BGH (I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) in drei Revisionsverfahren die Rechtsposition der Abmahnindustrie gestärkt und die Revisionen von drei Anschlussinhabern, die bereits zuvor vom OLG Köln zur Zahlung von Schadenersatz und Übernahme der Abmahnkosten verurteilt worden waren, zurückgewiesen. Dies deshalb, weil in allen 3 Fällen eine Verantwortlichkeit …weiterlesen
Keine Schadensberechnung bei Filesharingfällen im Wege der Lizenzanalogie bei fehlendem Internetverbreitungsrecht
Wer vor Gericht verklagt wird, weil er ein illegales Filesharing begangen hat und die Abmahnung nicht bereits damit eliminieren kann, dass aufgrund der sekundären Darlegungs- und Beweislast es dem Kläger nicht möglich ist zur Überzeugung des Gerichts vorzutragen, dass auch der Abgemahnte die Rechtsetzung begangen hat, kann auch auf die Rechtsfolgenseite sich noch erfolgreich zur Wehr setzen. Dies jedenfalls …weiterlesen
Vorsicht Falle: Direktlink bei abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung
Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, gleichgültig, ob wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder der Verletzung eines Urheberrechts, verspricht damit dem Unterlassungsgläubiger für den Fall, dass er gegen die Unterlassungserklärung verstößt, entweder einen in der Erklärung fest benannten Betrag oder aber eine angemessene Vertragsstrafe, die vom Unterlassungsgläubiger festgesetzt und vom zuständigen Gericht auf die Angemessenheit überprüft werden kann. Mit …weiterlesen
Zur Höhe des Schadenersatzes beim Filesharing
An dieser Stelle haben wir in jüngster Zeit öfters über Urteile berichtet, in denen Abgemahnte bei Filesharing-Fällen gewonnen haben, weil die Angreifer nicht den Nachweis erbringen konnten, dass der Anschlussinhaber auch tatsächlich die Rechtsverletzung begangen hat. Kommt es dennoch zu einer Verurteilung, dann ist ein weiterer Anknüpfungspunkt zur Gegenwehr die Höhe des verlangten Schadenersatzes, weil dieser …weiterlesen
Zu den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast beim sog. Filesharing – keine Umkehr der Beweislast
An dieser Stelle haben wir in letzter Zeit verstärkt davon berichtet, dass immer mehr Gerichte Gebührenklagen der „Abmahnindustrie“ bei sog. Filesharing-Fällen abweisen, weil sie zur Auffassung gelangen, dass der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast hinreichend nachgekommen ist und die beweisbelastete Klagepartei nicht den Nachweis führen konnte, dass der Anschlussinhaber für die festgestellte Rechtsverletzung verantwortlich gewesen ist. Das …weiterlesen
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