Banken wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Während in Zeiten voller Kassen Kunden mit allerlei augenscheinlich kostenlosen Zusatzleistungen angelockt worden sind, werden Banken aufgrund des seit Jahren anhaltenden Zinstiefs, das Banken wie Sparer gleichermaßen trifft, erfinderisch, wenn es darum geht, neue Umsätze zu generieren. So hatte eine Sparkasse ein Onlinekonto für 2 Euro im Monat …weiterlesen
Gebrauchtwagenkäufer hat Anspruch auf Transportkostenvorschuss bei Nacherfüllungsverlangen
Ist eine Kaufsache mangelhaft, dann kann der Käufer im Rahmen des Gewährleistungsrechts, Nacherfüllung verlangen. Bei gebrauchten Sachen bedeutet dies regelmäßig Beseitigung des Mangels durch unentgeltliche Reparatur. Verlangt der Verkäufer vom Käufer, dass dieser die Kaufsache zu ihm bringt, was beispielsweise dann problematisch sein kann, wenn es sich um größere Gegenstände handelt, zu deren Transport ein …weiterlesen
Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Käufers verurteilt
Im Dieselskandal hat die Volkswagen AG eine neue Schlappe erlitten. Das Landgericht Offenburg hat diese im Zusammenhang mit des Verkaufs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt (Urteil vom 12.05.2017 – 6 O 119/16). Das Gericht ist dabei nicht nur zum Ergebnis gelangt, dass Käufer von betroffenen Fahrzeugen sich nicht …weiterlesen
In AGBs geregelte Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen auch gegenüber Unternehmern unwirksam
Banken wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Deswegen tauchen gerade beim Abschluss von Darlehensverträgen oft neben den zu zahlenden Zinsen auch Bearbeitungsgebühren in den AGBs der Banken auf. Während der BGH bereits entschieden hat, dass solche Klauseln gegenüber Verbrauchern unwirksam sind (vergl. BGH, Urteil vom 08.11.2016, IX ZR 552/15) hat er nun diese …weiterlesen
Bei unterschiedlichem Verständnis von Baulast liegt Dissens vor
Baulast ist ein vielschichtiger Begriff. Wer mit seinem Nachbarn eine Vereinbarung zur Übernahme einer Baulast trifft, der sollte deshalb darauf achten, dass im Vertrag klar definiert ist, was gemeint ist. Ansonsten liegt ein versteckter Dissens vor, der den Vertrag nichtig macht, so dass weder Primär- noch Sekundäransprüche bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017 – 10 U 24/16).weiterlesen
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