Lehrer gehören ja bekanntlich zu den „Gewinnern“ der Corona-Pandemie, weil diese während des sog. Lockdown keine oder nur eine eingeschränkte Arbeitsleistung erbracht haben, aber gleichwohl – im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmern oder Selbstständigen – trotz hinzugewonnener Freizeit weder Einbußen bei den Bezügen hinnehmen noch sich Sorgen um ihre Zukunft machen mussten. Nachdem nun in einigen …weiterlesen
Corona Spezial: Ist die Erhebung von Kundenkontaktdaten beim Besuch eine Restaurants etc. überhaupt rechtens?
Wer die Unsicherheit miterlebt hat, die nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung darüber entstanden ist, was noch erlaubt und was verboten ist, der reibt sich verwundert die Augen, dass nunmehr – landauf und landab – gleichgültig, ob man in ein Café oder Restaurant, zum Friseur, in ein Fitnessstudio oder auf den Golfplatz geht, stets und überall personenbezogene …weiterlesen
Corona Spezial: Entschädigung für Corona-Betriebsschließung?
Unternehmer, die von behördlich angeordneten Betriebsschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betroffen sind, werden nun verstärkt darüber nachdenken, ob sich daraus nicht Schadenersatz oder Entschädigungsansprüche gegen den Staat konstruieren lassen. Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung nach den § 839 BGB, Art. 34 GG oder aber auch Ansprüche aus enteignendem bzw. enteignungsgleichem Eingriff erscheinen hier überlegenswert. Bis die …weiterlesen
Corona Spezial: Öffnung und Schließung der Golfanlage Bergkramerhof – was aus rechtlicher Sicht dahintersteckt
Der zur Eindämmung der Corona Pandemie in ganz Deutschland, also auch in Bayern, verhängte Shutdown hatte und hat weitreichende Konsequenzen, die zum Großteil mit ganz massiven Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen verbunden waren und verbunden sind. Ein Kernstück der durch die Bayerischen Staatsregierung erlassenen Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) ist dabei die in § …weiterlesen
Corona Spezial: Corona-Verkaufsflächenregelung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz
Zur Lockerung des Shutdown hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung einerseits Geschäftsschließungen geregelt, andererseits aber auch einzelne Betriebe von dem Verbot freigestellt. Mit Wirkung vom 20.04.2020 sin dann weitere Betriebe, wie zum Beispiel Baumärkte, und mit Wirkung vom 27.04.2020 zusätzlich Betriebe, wie zum Beispiel Buchhandlungen ohne Rücksicht auf die Größe der Verkaufsfläche geöffnet …weiterlesen