Der zur Eindämmung der Corona Pandemie in ganz Deutschland, also auch in Bayern, verhängte Shutdown hatte und hat weitreichende Konsequenzen, die zum Großteil mit ganz massiven Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen verbunden waren und verbunden sind. Ein Kernstück der durch die Bayerischen Staatsregierung erlassenen Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) ist dabei die in § …weiterlesen
Corona Spezial: Corona-Verkaufsflächenregelung verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz
Zur Lockerung des Shutdown hat die Bayerische Staatsregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung einerseits Geschäftsschließungen geregelt, andererseits aber auch einzelne Betriebe von dem Verbot freigestellt. Mit Wirkung vom 20.04.2020 sin dann weitere Betriebe, wie zum Beispiel Baumärkte, und mit Wirkung vom 27.04.2020 zusätzlich Betriebe, wie zum Beispiel Buchhandlungen ohne Rücksicht auf die Größe der Verkaufsfläche geöffnet …weiterlesen
Corona Spezial: Gastronom darf seine Gaststätte nicht vorübergehend als Einzelhandel umfunktionieren
Landauf und landab gehört die Gastronomie zu denjenigen Branchen, die am härtesten von den Beschränkungen der Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie betroffen sind. Viele Gastwirte und Hoteliers fürchten um ihre Existenz. Mancher Gastwirt versucht das Schlimmste dadurch zu verhindern, indem er den Geschäftsbetrieb eingeschränkt weiter aufrecht erhält und Speisen und Getränke nun to Go …weiterlesen
VG bestätigt Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen an Nord- und Ostsee in der Coronakrise
In mehreren Eilverfahren hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden, dass die von den Kreisen Ostholstein bzw. Nordfriesland in der Coronakrise angeordnete Nutzungsuntersagung von Nebenwohnungen, verbunden mit einer unverzüglichen Rückreiseverpflichtung für auswärtige Personen, rechtlich nicht zu beanstanden sei, weil das öffentliche Interesse an der Abwehr von Gefahren für Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der …weiterlesen
Gescheiterte Auslandsadoption kann teuer werden
(Ehe-)Paare, die sich den Kinderwunsch durch die Adoption eines ausländischen Kindes erfüllen möchten (sog. Auslandsadoption) müssen aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Auslandsadoptionen nicht nur im Vorfeld eine vom Jugendamt öffentlich zu beurkundende Erklärung abgeben, nach der sie bereit sind, das vorgeschlagene Kind anzunehmen, sondern sie sind nach dieser Erklärung im Fall des Scheiterns …weiterlesen
