In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung mehrere Überbrückungshilfen zur Unterstützung von Soloselbstständigen und Angehörigen freier Berufe aufgelegt. Eines dieser Programme, die sog. Neustarthilfe, zielt darauf ab, finanzielle Einbußen aufgrund der COVID-19-Pandemie zu kompensieren. Viele Soloselbstständige, die eine solche Hilfe beantragt und bewilligt bekommen haben, haben derzeit schlaflose Nächte, weil reihenweise Schlussbescheide durch die IHK …weiterlesen
Können leerstehende Wohnungen und Häuser zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beschlagnahmt werden?
Seit Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 sind mehr als 2.000.000 Asylsuchende und Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Ein Ende des Zustroms ist nicht in Sicht. Landauf und landab haben Landkreise und Kommunen, die als letztes Glied in der Kette für die Unterbringung zuständig sind, Probleme die Neuzuweisungen unterzubringen. Die Mangelsituation wird zusätzlich durch zu wenig …weiterlesen
Rückforderung von Corona-Soforthilfen: Eine kritische Betrachtung
Das dicke Ende kommt bekanntlich immer zum Schluss. So ist es auch für viele Selbstständige und Unternehmen, die während der Corona Pandemie mit dem Versprechen von Soforthilfen ruhiggestellt wurden und die nunmehr mit undurchsichtigen Rückmeldeverfahren und im schlimmsten Fall Rückzahlungsbescheiden in die Pflicht genommen werden. Während Soloselbstständige, Einzelunternehmen und Freiberufler bereits am 31.12.2023 Stichtag für …weiterlesen
VG Berlin setzt Polizeigebühren für Straßenräumungen von „Klimaklebern“ vorerst aus
In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 21. September 2023, VG 1 L 363/23) entschieden, dass die Berliner Polizei vorerst keine Gebühren von den selbst ernannten Umweltaktivisten der letzten Generation, die sich, um den Straßenverkehr zu beeinträchtigen auf der Fahrbahn festgeklebt haben, für die zwangsweise Räumung der Straße erheben darf.weiterlesen
Sind Klebeaktionen der letzten Generation von der Versammlungsfreiheit gedeckt?
Im Rahmen einer Demokratie hat das Versammlungsrecht, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, einen hohen Stellenwert, und wird durch Art. 8 GG, geschützt. Danach haben grundsätzlich alle Deutschen das Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln (die Versammlungsfreiheit von Ausländern fällt unter Art. 2 Abs. 1 GG). Für Versammlungen unter freiem Himmel …weiterlesen