Ungeimpfte Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden langsam unruhig, denn zum Stichtag 15. März tritt die vom Bundestag und Bundesrat bereits am 10.12.2021 beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht („Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“, wodurch das Infektionsschutzgesetz geändert und ein neuer § 20 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt wurde) für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich …weiterlesen
Corona Spezial: 2G-Regelung gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern
Bekleidungsgeschäfte dienen der Deckung des täglichen Bedarfs und werden deshalb vom Geltungsbereich des § 10 Abs. 1 S. 1 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht erfasst. Dies hat der BayVGH im Rahmen eines Eilverfahrens mit Beschluss vom 29.12.2021 (20 NE 21.3037) klargestellt und folglich den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens als unzulässig zurückgewiesen.weiterlesen
Corona Spezial: Keine 2G-Regelung mehr für Spielwarenhandel in Bayern
Hand aufs Herz. Haben Sie spontan und ohne groß nachzudenken noch einen Überblick darüber, was derzeit an Coronaregelungen in Ihrem Bundesland gilt? Falls nicht, dann brauchen Sie sich nichts zu denken, denn dann geht es Ihnen wie vielen Menschen, die zwischenzeitlich den Überblick verloren haben. Es wäre ja auch kein Wunder nachdem die Regelungen nicht …weiterlesen
Golf in Bayern: Aus 2G plus wird jetzt 2G
Der Bayerische Verordnungsgeber hat erneut seine Coronaregelungen modifiziert und am 14.12.2021, mit Wirkung ab dem 15.12.2021, in die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung einen § 4a eingefügt. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: § 4a Geimpft oder genesen (2G) mit Kapazitätsbeschränkungen Im Hinblick auf Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und praktische Sportausbildung unter freiem Himmel, öffentliche und …weiterlesen
Corona Spezial: Gilt jetzt auf Golfplätzen 2G plus?
Am 24. November ist in Bayern die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Dort findet sich in § 4 Abs. 1 folgende Regelung: § 4 Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus) (1) Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, …weiterlesen
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