Wohnungseigentümerversammlungen führen immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen den Eigentümern. Deshalb werden gefasste Beschlüsse auch oft von einzelnen Eigentümern angefochten. Da in diesem Verfahren kein Anwaltszwang besteht, entsprechen die Klagen aber oft nicht den inhaltlichen Anforderungen, die manche Richter für unabdingbar erachten. Diese Erfahrung machte auch eine Klägerin, die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung zunächst selbst angefochten hatte und …weiterlesen
BGH: Nichtladung eines Wohnungseigentümers macht Versammlungsbeschlüsse nur bei Böswilligkeit nichtig
Wird ein Miteigentümer bei einer Eigentümerversammlung versehentlich nicht eingeladen, dann sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse zwar anfechtbar, nicht aber per se nichtig. Dies hat der BGH nunmehr in seinem Urteil vom 20.07.2012 (Az.: V ZR 235/11) klargestellt und dabei seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen kann es zur Nichtigkeit kommen, …weiterlesen
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