Die neue EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und wird die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ersetzen. Diese Verordnung stärkt die Sicherheitsstandards für alle Verbraucherprodukte, die in der EU vertrieben werden, insbesondere angesichts der Herausforderungen des E-Commerce und der Digitalisierung. Onlinehändler müssen sich auf wichtige Neuerungen …weiterlesen
Zur Inhaltskontrolle von anwaltlich vorformulierten Unterlassungserklärungen
Werden Unterlassungsansprüche geltend gemacht wegen Verletzung von Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Patentrecht und ähnlichem, dann ist regelmäßig der erste Schritt eine Auseinandersetzung zwischen Rechteinhaber und Verletzer ein Abmahnschreiben, mit der Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist Unterlassung zu erklären. Dem Schreiben ist regelmäßig eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte verwenden kann, aber nicht verwenden muss. Die Formulierung …weiterlesen
Deutsche Umwelthilfe e.V. erhöht Abmahngebühren inflationär auf 386,20 €
Alles wird teurer. Das spüren Sie sicherlich täglich auch am eigenen Geldbeutel, wenn Sie einkaufen gehen oder Energiekosten bezahlen müssen. Besonders „inflationär“ ist dabei das Abmahnwesen der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell.weiterlesen
Deutsche Umwelthilfe e.V. verlangt Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 €
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell, ist nicht, wie der Name vermuten lässt, etwas amtliches, sondern ein privater Verein, der jedes Jahr Millionen mit Abmahnungen und vor allen Dingen Vertragsstrafen im Wiederholungsfall verdient. Augenblicklich werden wieder verstärkt Immobilienanzeigen von Maklern abgemahnt, bei denen keine oder keine vollständigen Angaben zum Energieausweis gemacht werden, sodass …weiterlesen
Warum es eine schlechte Idee ist, auf Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. nicht zu reagieren
Wenn Sie Immobilienmakler (Vermieter oder Verkäufer) sind und in Ihren Immobilienanzeigen, analog oder online, keine oder keine vollständigen Angaben zum Energieausweis machen, dann werden Sie über kurz oder lang ein Abmahnschreiben von der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell erhalten. In diesem werden Sie nicht nur aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern auch Abmahngebühren …weiterlesen
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