Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, ist oft versucht, sich damit zu verteidigen, dass diese wegen Rechtsmissbrauch iSv § 8 Abs. 4 UWG unzulässig gewesen sei. Auch, wenn der Verdacht oft auf der Hand liegt, dass ein Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund steht, so ist dies in der Praxis meist nicht nachweisbar und findet daher bei Gericht nur …weiterlesen
Abmahnung als umsatzsteuerpflichtige Leistung an Mitbewerber
Bislang war es gängige Praxis, dass dann, wenn ein Wettbewerber im Auftrag eines Unternehmens wegen eines Rechtsverstoßes kostenpflichtig abgemahnt worden war, vom Abgemahnten lediglich der Nettobetrag als nicht steuerbare Aufwendungsersatz gefordert wurde. Die Umsatzsteuer hatte dagegen der Auftraggeber zu tragen, der diese wiederum im Rahmen seines Vorsteuerabzugs bei seinen Umsatzsteuervorauszahlungen geltend machen konnte, so dass …weiterlesen
Unrichtige Standortwerbung ist wettbewerbswidrig
Wer zuerst kommt malt zuerst. Diese allgemeine Volksweisheit gilt insbesondere auch dann, wenn im Wettbewerb um Kunden gebuhlt wird. Da Kunden regelmäßig, gerade wenn es um Dienstleistungen geht, Unternehmen bevorzugen, die in ihrer Nähe ansässig sind, versuchen sich manche Unternehmen, gleichgültig, ob Schlüsseldienst, Elektronotdienst oder Schädlingsbekämpfung, eine solche Ortsnähe zu suggerieren, indem sie in ihren …weiterlesen
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Vielfachabmahnungen
Werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sachfremde Ziele, insbesondere Gebühreninteressen des Rechtsanwalts verfolgt, dann führt dies zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung, so dass sie unzulässig im Sinne von § 8 Abs. 4 S. 1 UWG ist. Da sie nicht berechtigt ist im Sinne von § 12 Abs. 1 S. 2 UWG kann auch kein Aufwendungsersatz verlangt werden. Soweit …weiterlesen
Verschweigen der Reaktion des Abgemahnten im Verfügungsverfahren ist rechtsmissbräuchlich
Im Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht erfolgt zunächst eine Abmahnung. Reagiert der Abgemahnte dann nicht in der gewünschten Weise, reagiert also gar nicht oder negiert den behaupteten Unterlassungsanspruch, dann wird meist in einem nächsten Schritt der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht beantragt. Wer hier allerdings als Antragsteller unwahr und/oder unvollständig vorträgt und so im Beschlusswege eine …weiterlesen
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