Bei der Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kommt es immer wieder vor, dass eine Abmahnung zum Teil berechtigt war, zum Teil aber zu Unrecht erfolgt ist, weil aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Wettbewerbsverstoß vorgelegen hat. In derartigen Fällen sind die geforderten Abmahnkosten nicht in voller Höhe erstattungsfähig, sondern nur in der Höhe, in der die Abmahnung …weiterlesen
BGH: Keine 1,5 Geschäftsgebühr in Gebrauchs- und Geschmacksmustersachen
Dass die Regelgebühr für eine außergerichtliche Anwaltsvertretung grundsätzlich lediglich eine 1,3 Geschäftsgebühr und nicht eine 1,5 Geschäftsgebühr ist, ist durch die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich gefestigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war, was im Einzelfall vom abrechnenden Rechtsanwalt dargelegt werden muss. Trotzdem wird in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten von einigen Rechtsanwälten …weiterlesen
BGH: Keine Behinderung durch bloße Registrierung einer sog. „Tippfehlerdomain“
Die konkrete Benutzung einer Domain, die bewusst in der fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet ist, verstößt grds. gegen § 4 Nr. 10 UWG. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite befindet, die …weiterlesen
Auch beim Vertrieb von Waren über ausländische Toplevel-Domain nach Deutschland liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor
Das deutsche Wettbewerbsrecht ist umfangreich und schwierig. Onlinehändler versuchen deshalb immer wieder mit neuen „Tricks“ die Regelungen zu unterwandern. Das Landgericht München I (1 HK O 18455/13) hat nunmehr in seinem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 17.12.2013 entschieden, dass auch derjenige Anbieter, der über eine österreichische Toplevel-Domain (.at) waren nach Deutschland vertreibt Mitbewerber im …weiterlesen
Sittenwidrige Schädigung durch Massenabmahnungen
Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen im Onlinehandel ist (ebenso wie die Abmahnung im sog. Filesharing) ein Millionengeschäft. Im erstgenannten Fall werden manchmal sogar, oft aus dem Umfeld von Anwaltskanzleien, Firmen gegründet, die vermeintlich am Wettbewerb teilnehmen, in Wahrheit aber nur einem einzigen Zweck dienen, nämlich als Wettbewerber in Abmahnverfahren auftreten zu können. Steht ein solches Gebührenerzielungsinteresse …weiterlesen
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