Wer als Unternehmer am Rechtsverkehr teilnimmt und mit Selbstverständlichkeiten wirbt, kann grundsätzlich (kostenpflichtig) abgemahnt werden. Dies ist gefestigte Rechtsprechung. Nachdem sich herumgesprochen hat, dass sich mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, haben sich einige Kanzleien auch darauf „spezialisiert“ Kollegen abzumahnen, um so eigeninitiativ Mandate zu generieren. Ein beliebter Abmahnungsgrund war bisher der, wenn Anwälte auf ihrem …weiterlesen
Bei Werbeprospekten ist die bloße Angabe einer Filialanschrift wettbewerbswidrig
Werbeprospekte sind geschäftliche Handlungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, da sie darauf gerichtet sind, den Produktabsatz zu fördern. Nach § 5a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine wesentliche Information vorenthält. Nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, der Art. 7 Abs. …weiterlesen
Keine Exkulpation bei fehlerhaften Grundpreisangaben?
Onlinehändler müssen allerlei gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen beachten. Besonders die Vorgaben der Preisangabenverordnung machen ihnen oft das Leben schwer, da sich schnell Fehler bei der Angabe von Grundpreisen einschleichen können. Kleine Anbieter haben dabei manchmal ebenso ihre Probleme, ie beispielsweise die Handelsplattform Amazon als Branchenriese. Diese stellt nicht nur Verkäufern eine Möglichkeit zur Verfügung ihre Waren anzubieten, …weiterlesen
Impressumspflicht gilt auch bei Google+
Wer geschäftsmäßig eine Internetseite betreibt, der muss ein Impressum bereithalten. Dies ist in § 5 Telemediengesetz so geregelt. Fehlt ein diesen Vorgaben entsprechende Impressum, so kann er deswegen von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Landgericht Berlin hat nunmehr in seinem Urteil vom 28.03.2013 (16 O 154/13) entschieden, dass eine solche Impressumspflicht auch dann gilt, …weiterlesen
Landgericht München I: Kein Rechtsmissbrauch bei zeitlich aufeinanderfolgenden Abmahnungen
Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, weil er gegen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher verstoßen hat, versucht sich (meist vergeblich) mit dem Einwand zu verteidigen, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich gewesen sei, weil in Wahrheit ein Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund gestanden habe. Eine solche Argumentation erfolgt insbesondere oft dann (zu Unrecht), wenn ein Unternehmen immer wieder erneut nacheinander …weiterlesen
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