Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dienen nicht immer der Lauterkeit des Rechtsverkehrs, sondern oft steht ein Gebührenerzielungsinteresse der den Abmahnenden vertretenden Rechtsanwälte im Vordergrund. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese mit ihren vermeintlichen Auftraggebern gemeinsame Sache machen. In diesen Fällen ist es dann nicht primäres Ziel die geforderte Unterlassungserklärung zu erhalten, sondern die durch die Abmahnung ausgelösten Rechtsanwaltsgebühren. Ein …weiterlesen
BGH: Keyword-Advertising grundsätzlich zulässig
Mit Entscheidung vom 13. Dezember 2012 (I ZR 217/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Keyword-Advertising weiter gefestigt. Die Verwendung eines geschützten Kennzeichens als Schlüsselwort ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt insoweit regelmäßig keine Markenverletzung dar. Eine Beeinträchtigung der anerkannten Markenfunktionen liegt nicht vor, sofern die entsprechende Werbung in einem eindeutig von der Trefferliste getrennten …weiterlesen
Kein Unterlassungsanspruch bei nachträglicher Veränderung von Angeboten durch Dritte bei Amazon
Wer als Händler auf der Handelsplattform Amazon Waren verkauft, sieht sich gelegentlich mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen eines Mitbewerbers konfrontiert, obwohl das von ihm ursprünglich eingestellte Angebot rechtlich nicht zu beanstanden war. Die bei Amazon von einem Anbieter eingestellten Angebote können nämlich von anderen Anbietern jederzeit und ohne Weiteres ergänzt und überschrieben werden. Dies hat den Hintergrund, dass …weiterlesen
LG München I: Kein Beginn der Verjährungsfrist nach § 11 UWG durch „Marktbeobachtungspflicht“
In wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten versucht sich der Unterlassungsschuldner oftmals damit zu verteidigen, dass der geltend gemachte Anspruch bereits verjährt sei, weil der Gläubiger anlässlich einer vorangegangenen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung Gelegenheit gehabt hätte, dem nunmehr gerügten Rechtsverstoß zu entdecken und zu rügen.weiterlesen
Landgericht München I: Kein zweites Abschlussschreiben bei Rücknahme des Widerspruchs erforderlich
Ausgangspunkt für wettbewerbsrechtliche Verfahren ist regelmäßig eine Abmahnung. Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, dann wird eine einstweilige Verfügung beantragt, die meist als sog. Beschlussverfügung, also ohne mündlichen Verhandlung, ergeht. Da eine einstweilige Verfügung nur eine vorläufige Regelung darstellt, hat der Unterlassungsgläubiger ein Interesse an einer endgültigen Regelung. Er fordert daher meist in einem sog. Abschlussschreiben den …weiterlesen