Schlechte Nachricht für alle „Abmahnopfer“ der Deutschen Umwelthilfe, denn der BGH hat heute, am 04.07.2019 (I ZR 149/18) in letzter Instanz entschieden, dass die Abmahnpraxis der Deutschen Umwelthilfe, mit der diese jedes Jahr Millionenumsätze generiert, rechtlich nicht zu beanstanden sei.weiterlesen
Abmahnradar: Deutsche Umwelthilfe mahnt neuerlich Makler wegen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab
Während es in letzter Zeit etwas ruhiger um die Deutsche Umwelthilfe, die ja durch ihre Klagen gegen Kommunen wegen der Verhängung von Dieselfahrverboten große mediale Aufmerksamkeit erlangt hat, geworden war, scheint sie sich nun wieder einem altbewährten, lukrativen Geschäftsmodell zuzuwenden, nämlich der Abmahnung von fehlerhaften Immobilienanzeigen. Diesmal hat es in einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für T & D Versand GbR angeblich veraltete Widerrufsbelehrung ab
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Nachdem wir erst am 29.05.2019 davon berichtet haben, dass die Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS eine veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt hat, liegt uns bereits die nächste Abmahnung von FAREDS auf dem Schreibtisch. Auch diesmal ist Gegenstand der Abmahnung eine Widerrufsbelehrung. Auftraggeber ist nun aber die T & D Versand GbR, vertreten durch die …weiterlesen
Muss in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angegeben werden?
Während vormals die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidriger Rechtsverstoß abgemahnt werden konnte, hat sich durch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung und die damit verbundenen Hinweise die Situation genau umgedreht, sodass demjenigen, der die Telefonnummer nicht angegeben hat, die Abmahnung durch einen Massenabmahner und die damit verbundenen Kanzleistrukturen gedroht hat.weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt im Auftrag von Harald Durstewitz veraltete Widerrufsbelehrung ab
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor mit der im Auftrag eines Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop für Berufsbekleidung abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 € verlangt. …weiterlesen
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