Wenn Sie als Onlinehändler wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt worden sind und, weil die Abmahnung berechtigt war oder aber Sie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollten, eine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, dann versteht es sich von selbst, dass bevor eine solche Erklärung abgegeben wird, der Rechtsverstoß also beispielsweise der …weiterlesen
Bei Haustürgeschäft oder Fernabsatz besteht Widerrufsrecht auch für erworbenen Treppenlift
Wurde ein Vertrag über einen Treppenlift an der Haustür oder im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abgeschlossen, dann steht nach einem Urteil des LG Nürnberg-Führt vom 08.02.2019 (7 O 5463/18) Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens ist, ebenso wie eine Klausel, die für eine Mängelrüge Schriftform verlangt, unwirksam.weiterlesen
Ohne Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung besteht Abmahngefahr
Während es vormals, als der Widerruf nur schriftlich ausgeübt werden konnte, als wettbewerbswidrig angesehen wurde, wenn Händler im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer genannt haben, sehen zwischenzeitlich immer mehr Gerichte, so zuletzt das OLG Schleswig (Urteil vom 10. Januar 2019,6 U 37/17) es als wettbewerbswidrig an, wenn Onlinehändler, die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung verwenden, in dieser nicht …weiterlesen
Zur Pflicht des Reiseveranstalters zur Angabe obligatorischer Trinkgelder mit dem Reisepreis bei Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrten sind Trinkgelder oft obligatorisch. Solche Trinkgelder, die der Gast nicht freiwillig dem Servicepersonal zukommen lässt, sondern die der Reiseveranstalter automatisch dem Bordkonto belastet zählen zum Gesamtpreis im Sinne von § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung. Die Nichteingabe stellt damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Urteil vom 13.12.2018 (6 …weiterlesen
Abmahnradar: FAREDS mahnt für arte fiori® e.K. erneut veraltete Widerrufsbelehrung ab und verlangt 3.000 € Vertragsstrafe
Am 29.10.2018 hatten wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass uns eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt, in der für die in Memmingen ansässige Firma arte fiori® e.K. die Verwendung einer alten Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung abgemahnt wird. Nun liegt uns eine erneute Abmahnung von FAREDS vor, in …weiterlesen
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