Haben Sie einen Schuldtitel gegen Ihren Schuldner, dann ist Ihre Forderung grundsätzlich 30 Jahre gegen Verjährung gesichert. Gerade dann, wenn Schuldner (zunächst) vermögenslos sind, kann sich für aufmerksame Gläubiger doch plötzlich eine Chance ergeben, nämlich dann, wenn der Schuldner erbt. Ist der Schuldner Alleinerbe, dann ist die Zwangsvollstreckung in den Nachlass unproblematisch, weil dieser dann …weiterlesen
Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2015
Die unpfändbaren Beträge aus Arbeitseinkommen verändern sich gemäß § 850c Abs. 2a ZPO jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres. Zum 01.07.2015 war es nun wieder so weit. Der Pfändungsschutz soll sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum erhalten und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags …weiterlesen
BGH: Übertragung des gepfändeten Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto in den übernächsten Monat erhöht den Pfändungsfreibetrag
Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann – soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft – in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag (BGH, Urteil vom 04.12.2014 …weiterlesen
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2013
Ab dem 01.07.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 01.07.2013 …weiterlesen
BGH: Ansprüche auf Arbeitslosengeld II sind, soweit sie über dem Pfändungsfreibetrag im Einzelfall hinausgehen, pfändbar
Der Bezug von Arbeitslosengeld II allein schützt grundsätzlich nicht vor Pfändungen. Der BGH hat nunmehr in seinem Beschluss vom 25.10.2012 (VII ZB 74/11) entschieden, dass dieses – ebenso wie Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld I – grundsätzlich durch einen Gläubiger pfändbar ist. Ausreichender Schutz des Existenzminimums wird durch die gesetzlich geregelten Pfändungsfreibeträge gewährleistet.weiterlesen