Rauchen ist out, jedenfalls im Arbeitsrecht. Während es früher Arbeitnehmer noch hinnehmen mussten, am Schreibtisch von den Kollegen zu gequalmt zu werden, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen, dass Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, so dass sich die Problematik praktisch nicht mehr stellt.
Weniger bekannt ist dagegen, dass Rauchen am Arbeitsplatz zwischenzeitlich grundsätzlich völlig tabu ist und Arbeitnehmer, wenn sie dies nicht beachten, nicht nur rechtliche Nachteile, sondern auch den Verlust des Arbeitsplatzes riskieren.
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Raucherraum oder eine Raucherecke ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Genauso wenig haben Raucher ein Recht auf Zigarettenpausen, da die arbeitsrechtlich festgelegten Pausen grundsätzlich der Erholung und damit dem Gesundheitsschutz dienen.
Rauchen ist Privatsache. Besteht ein Zeiterfassungssystem, dann muss zwingend ausgestempelt werden, weil kein Zahlungsanspruch besteht. Es verhält sich daher ähnlich, wie wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlässt, um Privateinkäufe zu tätigen. Auch hier entfällt der Anspruch auf Lohnzahlung. Wer dagegen verstößt riskiert eine Abmahnung oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes.
Selbst, wenn vom Arbeitgeber Rauchpausen geduldet werden, hat er jederzeit die Möglichkeit diese innerhalb des Arbeitstages vollständig abzuschaffen.
Da Rauchen eine private Angelegenheit ist und keinerlei Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat, greift auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Rauchpause verunglückt, also beispielsweise auf der Treppe stürzt. Es handelt sich dann um keinen Arbeitsunfall.
Also besser gleich die Glimmstängel zu Hause lassen, um gar nicht in Versuchung zu kommen.