Der Verkäufer kann eine eBay-Auktion nicht ohne weiteres abbrechen. Jedenfalls dann nicht, wenn auf das Angebot bereits Gebote abgegeben worden sind. Dies ist hinlänglich bekannt. Bekannt ist auch, dass in diesem Fall dem Höchstbietenden Schadensersatzansprüche zustehen können. Dass ein solcher Rechtsstreit seitens eines Käufers nicht nur gewonnen, sondern auch verloren werden kann, jedenfalls dann, wenn im Rechtsstreit nicht richtig vorgetragen wird, zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Dresden (Urt. v. 19.06.2014 – 10 U 572/13).
Die Richter haben die Berufung einer Klägerin, die von dem Beklagten Schadensersatz forderte, nachdem er bei eBay einen gebrauchten Lkw mit Ladekran zu einem Startpreis von 1 € zum Kauf angeboten hatte, die Auktion aber vorzeitig abgebrochen hatte, zurückgewiesen, weil diese nach ihrer Ansicht nicht schlüssig vorgetragen, dass der ursprüngliche Bieter, der seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten an sie abgetreten hat, zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs durch den Beklagten Höchstbietender war.