Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum ist, dass Verbraucher abgeschlossene Verträge grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen widerrufen könnten. Solche Regelungen existieren zwar für spezielle Vertragsschlussarten, beispielsweise Fernabsatzverträge, die mittels Telefon oder Internet abgeschlossen werden oder Haustürgeschäfte. Ein generelles Widerrufsrecht gibt es dagegen nicht. Es gilt vielmehr im Deutschen Zivilrecht der Grundsatz pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Diese Erfahrung musste auch eine Münchnerin machen, die in einem Fitnessstudio nach einem kostenlosen Probetraining einen Mitgliedschaftsvertrag über zwölf Monate unterzeichnete. Schon am nächsten Tag bereute sie dies und wollte den Vertrag widerrufen. Da der Studio den Widerruf nicht akzeptiert hat und Bezahlung für die vereinbarte Vertragslaufzeit in Höhe von 599 € verlangte, landet der Fall schließlich vor Gericht.
Die Beklagte verteidigte sich damit, dass sie anlässlich der Probestunde zum Vertragsschluss überrumpelt worden sei und ihr deshalb, wie bei einem Haustürgeschäft, ein Widerrufsrecht zustünde.
Das Amtsgericht München Urteil vom 25.10.2012 (223 C 12655/12) sah dies anders und verurteilte die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung. Nach Auffassung des Gerichts lagen hier keine der Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften vor, insbesondere handele es sich bei der Werbeaktion des Studios nicht um eine Freizeitveranstaltung. Es sei nicht überraschend, dass ein Probetraining in einem Fitnessstudio den Zweck habe, Mitglieder anzuwerben. Schließe jemand auf Grund der Werbeaktion dann einen Vertrag, sei weder von einer Überrumpelung noch Täuschung auszugehen. Anders als in den Fällen, in denen Kunden in ein Studio gelockt wurden, weil sie angeblich für eine bestimmte Zeit eine kostenlose Mitgliedschaft gewonnen hätten, sei hier das Ziel der Werbeaktion klar erkennbar gewesen. Schließe jemand dann einen Vertrag, ohne sich vorher genau zu erkundigen, liege das in seiner Verantwortung und er sei an den Vertrag gebunden.