Gerichte müssen sich manchmal mit allen möglichen Unsinn befassen. Einen besonders skurrilen Fall, in dem der Kläger mit gerichtlicher Hilfe eine Änderung seines Vor- und Familiennamens in James Bond mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen wollte, hat nun das VG Koblenz (Urteil vom 9. Mai 2017,1 K 616/16) entschieden und die Klage abgewiesen.
Kläger begründet Wunsch nach Namensänderung in James Bond mit familiären Problemen
Zur Begründung gab der Kläger an, dass erhebliche Familienstreitigkeiten die Änderung erforderlich machen würde. Er würde nicht nur fortlaufend massiv beleidigt werden, sondern auch mit Strafanzeigen überzogen. Er legte dazu auch Atteste mehrerer Ärzte vor, die die Namensänderung wegen psychischer Beeinträchtigung befürworteten.
Gericht erteilt Wunsch auf Namensänderung in James Bond eine Abfuhr
Nach Auffassung der Richter ist eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen der familiären Probleme dagegen nicht gerechtfertigt.
Soweit der Kläger geltend mache, sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen, habe der Kläger schon nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten.
Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers, womit der Kläger hilfsweise zufrieden gewesen würde, würde dieser Name stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des smarten britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden. Angesichts dessen könne die Namenänderung unabhängig davon, ob eine solche hier aus medizinischer Sicht indiziert wäre, nicht gewährt werden.