Wer bisher Kindergeld bezogen hat, der muss keine Angst haben, dass die Zahlung von Kindergeld zum 01.01.2016, wie es teilweise gerüchteweise zu vernehmen war, eingestellt wird, wenn bis zu diesem Stichtag nicht die Steueridentifikationsnummer bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt wird. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit am 12.11.2015 in einer Mitteilung klargestellt, um den bestehenden Gerüchten entgegenzuwirken.
Den örtlichen Familienkassen liegt nämlich durch ein automatisches Meldeabgleichverfahren ein Großteil der Steueridentifizierungsnummern bereits vor. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird sich – nach Angaben der Bundesagentur – die örtlich zuständige Familienkasse im Laufe des Jahres 2016 bei den Betroffenen melden. Kindergeld wird aber auch bei aktuell nicht vorliegender Steueridentifikationsnummer fortbezahlt.