Nach einem Bericht des Handelsblatts hat in Deutschland die erste Käuferin eines betroffenen VW Dieselfahrzeugs Schadensersatzklage gegen Volkswagen vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht, um den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Die Klägerin stützt ihre Klage nach Angaben des Handelsblatts dabei darauf, dass sie gezielt ein umweltfreundliches Auto habe kaufen wollen, also die angeblich niedrigen Abgaswerte für sie kaufentscheidend gewesen seien. Die Klägerin befürchtet, dass durch die angekündigte Nachbesserung sowohl Motorleistung als auch Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit sowie weitere wichtige Parameter ihres Fahrzeugs sinken und gleichzeitig der Kraftstoffverbrauch steigen werde. Deshalb sei eine Nachbesserung unzumutbar und nicht genügend.
Nach unserer Ansicht ist eine solche Klage zum jetzigen Zeitpunkt aus vielerlei Hinsicht problematisch.
- Zunächst ist fraglich, ob Volkswagen überhaupt der richtige Klagegegner ist, weil für gewöhnlich Käufer von Automobilen den Kaufvertrag nicht unmittelbar mit dem Volkswagenkonzern, sondern mit einem Händler abschließen und sich daher Gewährleistungsrechte ausschließlich gegen den Händler als Vertragspartner richten. Es könnte deshalb bereits an der sog. Passivlegitimation fehlen. Folge wäre, dass dann wenn die Klage sich gegen den falschen Beklagten richtet, diese bereits aufgrund des Formfehlers ohne weitere rechtliche Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden muss.
- Da augenblicklich auch noch nicht feststeht, ob und wenn ja wie Volkswagen betroffene Automobile nachbessern kann und wird, ist auch dies ein erheblicher Unsicherheitsfaktor, der ein Prozessrisiko zum jetzigen Zeitpunkt unkalkulierbar macht.
- Last not least ist die Behauptung, dass die angeblich niedrigen Abgaswerte kaufentscheidend gewesen seien lediglich eine inhaltsleere Phrase. Prozessrechtlich dürfte ein solcher Vortrag weder hinreichend substantiiert sein und kaum bewiesen werden können. Letzteres ist im Bestreitensfall aber erforderlich, weil die Klägerin die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.
Hand aufs Herz. Der Durchschnittskunde von Volkswagen kauft sein Fahrzeug auch nicht wegen angegebener niedriger Abgaswerte, sondern weil ihn ein Modell anspricht oder aber einfach er Fahrzeugen aus dem Volkswagenkonzern einen gewissen Qualitätsstandard zuschreibt. Vor diesem Hintergrund ist eine solche Klage, jedenfalls augenblicklich, nichts anderes als Effekthascherei.