Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 28.01.2013 (16 Sa 593/12) entschieden.
Nach Auffassung der Richter verletzt ein Arbeitnehmer der seinem Arbeitgeber in dessen Geschäftsbereich Konkurrenz macht massiv die arbeitsvertraglichen Pflichten. Dem Arbeitgeber solle dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr nachteiliger Beeinflussung durch die eigenen Arbeitnehmer offenstehen. Die Kündigung sei deshalb wirksam gewesen. Geretsried