Einem bei Volkswagen beschäftigten Mitarbeiter mit Migrationshintergrund war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen und ein Ausreiseverbot verhängt worden. Seine dagegen vor dem Verwaltungsgericht geführte Klage war erfolglos.
Da sich der Mitarbeiter der Wolfsburger Islamistenzelle angeschlossen hatte, sah Volkswagen das Vertrauensverhältnis als zerrüttet an und kündigte dem Islamisten. Das wollte sich der Arbeitnehmer nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 27.02.2017 die Kündigung für rechtens erklärt und sich dabei auf die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts gestützt. Es bestehe die Gefahr, dass er sich dem bewaffneten Dschihad anschließen wolle. Dies sei dem Arbeitgeber nicht zumutbar, so die Richter.