Mit der Künstlersozialabgabe wird die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbständiger Künstler usw. mitfinanziert. Sie beträgt derzeit 5,2 %.
Die Abgabe ist von Unternehmen, wie z. B. Theater, Verlagen, Galerien oder auch Werbeagenturen zu bezahlen. Ebenso gilt die Abgabepflicht für alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Mit Verordnung vom 09.08.2016 (BGBl 2016 I S. 1976) wurde nun der Abgabesatz ab 2017 auf 4,8 % gesenkt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.