Glück muss der Mensch haben. Dass man nicht nur durch Lotto spielen als Normalsterblicher reich werden kann, zeigt ein Urteil des Landgerichts Limburg vom 27.07.2018 (4 O 140/16) in dem die Richter das Land Hessen dazu verurteilt haben einem Landwirt 821.000 € an Enteignungsentschädigung zu bezahlen. Anlass für den Geldsegen war, dass Archäologen im Jahr 2009 auf einem Grundstück des Landwirts einen antiken Pferdekopf gefunden haben. Diese soll Teil eines Reiterstandbilds gewesen sein, das wohl aus der Zeit von Kaiser Augustus (63 vor bis 14nach Christus) stammt.
Da der Fund in das Eigentum des Landes Hessen übergegangen war, verlangte der Landwirt dafür Entschädigung und zwar zunächst in Höhe von 1,8 Millionen €. Das Land Hessen dagegen hielt eine Entschädigung von lediglich 48.000 € für angemessen, sodass der in der Presse viel beachtete Sensationsfund schließlich vor Gericht landete.
Eine vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten, in dem dem Fundobjekt zwei Referenzobjekte gegenübergestellt worden waren, die bei Auktionen hochpreisig verkauft wurden, kam zu dem Ergebnis, dass der Wert des Fundes auf dem Kunstmarkt bei gut 1,6 Millionen € liegen soll. Weil solche Funde nicht ins Ausland veräußert werden dürfen, haben die Richter klargestellt, dass für die Wertermittlung nicht der internationale, sondern lediglich der deutsche Kunstmarkt maßgeblich sei.
Den Landwirt wird es trotzdem freuen. Zumal der Kopf ja nur Teil des Standbilds gewesen sein soll. Ob der Landwirt bereits damit begonnen hat großflächig seine Ländereien umzugraben, um nach weiteren Schätzen zu suchen, die dort vielleicht verborgen sind, ist in der Verhandlung nicht bekannt geworden.