Ledige Väter müssen für ihre Kinder Unterhalt zahlen. Einen Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht hatten sie aber bislang nicht. Dies ändert sich jetzt, denn das Bundeskabinett hat nun die Reform des Sorfgerechts verabschiedet mit dem Ziel eine Gleichbehandlung „nicht ehelicher“ und „ehelicher“ Kinder zu erreichen und damit auch die Rechte lediger Väter zu stärken. Anlass für die Reform ist die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts zum bisherigen System. Dies sah vor, dass ein nicht ehelicher Vater bisher nur dann das gemeinsame Sorgerecht für das Kind erhalten konnte, wenn die Mutter mit ihm erklärte, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen (sog. Sorgeerklärung) – oder wenn beide heirateten. War die Mutter nicht zu einer Sorgeerklärung bereit, hatte der Vater gegen ihren Willen keine Möglichkeit, dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Mutter blieb allein sorgeberechtigt.
Dies ändert sich nun durch die beschlossene Reform. Es verbleibt zwar dabei, dass bei nicht miteinander verheirateten Eltern zunächst die Mutter die alleinige Sorge für das Kind hat. Der nicht eheliche Vater kann jedoch eine Änderung auch gegen den Willen der Mutter „erzwingen“, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht. Hierfür bedarf es eines Antrags des Vaters. Er erhält die Mitsorge für das Kind nicht „automatisch“. Über diesen Antrag entscheidet das Gericht.
Vorgesehen ist hierfür „zunächst“ ein „vereinfachtes Verfahren“. Die Mutter erhält darin Gelegenheit, innerhalb von sechs Wochen Stellung zu nehmen. Tut sie dies nicht oder trägt sie keine Gründe vor, die etwas mit dem Kindeswohl zu tun haben, entscheidet das Gericht ohne persönliche Anhörung der Eltern und ohne Beteiligung des Jugendamtes in einem schriftlichen Verfahren. Nur wenn die Mutter Gründe vorträgt, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen, geht das „vereinfachte Verfahren“ zum Hauptverfahren über. Letztlich ist die gemeinsame Sorge nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht.
Quelle: Pressemitteilung des DAV vom 04.07.2012