Mit Urteil vom 11.08.2016 (21 O 6197/14) hat das Landgericht München I auf eine Klage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) entschieden, dass sog. Sharehoster auf Schadenersatz haften, wenn sie das Hochladen und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht unterbinden.
Sharehoster, wie der beklagte Onlinedienst Uploaded, stellen Kunden Speicherplatz für das Hochladen von Dateien zur Verfügung. Sie generierten Links zu den hochgeladenen Dateien, die dann als öffentlich zugängliche Linksammlungen verbreitet werden. Das LG München I wertet Uploaded als einen Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen bildet. Uploaded sei als „Gehilfe“ der illegalen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Inhalte in die Pflicht zu nehmen, so die Richter.