Am 26.10.2016 hat der Bundestag in Umsetzung eine Entscheidung der Mindestlohnkommission vom Juni 2016 eine Verordnung verabschiedet, wonach zum 01.01.2017 der Mindestlohn für Arbeitnehmer von derzeit 8,50 € auf 8,84 € brutto/Stunde steigt.
Die Mindestlohnkommission orientiert sich dabei an den Branchentarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate. Weiter prüft sie, ob einerseits Arbeitnehmer angemessen geschützt werden und andererseits fairer Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährdet wird.
Im Mindestlohngesetz ist geregelt, dass die Mindestlohnkommission alle 2 Jahre, also dann wieder 2018, über eine vorzunehmende Anpassung der Höhe des Mindestlohns entscheidet.