Zum 01.07.2022 steigt der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf 10,45 €. Eine weitere Erhöhung soll dann zum 1. Oktober auf 12 € erfolgen.
Mit einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 €, soll die Geringfügigkeitsgrenze für einen Mini Job von derzeit 490 € auf 520 € steigen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen hier gleichermaßen aufpassen, dass sich durch den steigenden Mindestlohn ein Mini Job nicht plötzlich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umwandelt und gegebenenfalls rechtzeitig die Arbeitszeit reduzieren, damit die Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Anmerkung:
Das, was politisch dem Wahlvolk als Schritt in Sachen sozialer Gerechtigkeit verkauft wird, ist in Wahrheit eine Mogelpackung. Dies bereits deshalb, weil viele Menschen mit geringem Einkommen es nicht maßgeblich darauf ankommt, welche Zahl auf dem Papier steht, sondern welche Kaufkraft damit verbunden ist. Gerade aufgrund der explodierenden Preise bei Energiekosten, Lebensmitteln, aber auch Mieten, bei denen übrigens der Fiskus stets prächtig mitverdient, handelt es sich letztendlich um einen „Taschenspielertrick“, weil dem unkritischen Publikum etwas als politischer Erfolg verkauft wird, das es gerade nicht ist. Ganz im Gegenteil. Arbeitgeber, die es sich leisten können, werden die höheren Personalkosten natürlich nicht aus der eigenen Tasche bezahlen, sondern auf ihre Kunden, also die Verbraucher, weiterreichen, in dem sie die Preise für ihre Waren und Dienstleistungen erhöhen. Die Zeche zahlt damit einmal mehr der Verbraucher und damit auch der Mindestlohnempfänger, weil das, was er mehr erhält, im besten Fall von der schwindenden Kaufkraft „aufgefressen“ wird. Im schlimmsten Fall bekommt er am Ende für sein höheres Gehalt weniger an Gegenleistung als zuvor. Staatlich verordnete Lohnerhöhungen nützen im Ergebnis nur einem, nämlich dem Staat, weil dieser an jeder Lohnerhöhung selbst mitverdient. Hinzu kommt, dass gerade bei kleineren Arbeitgebern, insbesondere Soloselbständigen, die z.B. einen Laden betreiben und sich gelegentlich eine Aushilfe leistet, aber selbst, wenn man ihre aufgewendete Arbeitszeit rechnet, kaum über dem Mindestlohn verdienen und regelrecht von der Hand in den Mund leben, sich die Beschäftigung einer den Inhaber oder die Inhaberin unterstützten Aushilfe schlichtweg nicht mehr rechnet. Wer also in einem solchen Beschäftigungsverhältnis steht, der läuft Gefahr seinen Job zu verlieren. Die Ladenbetreiberin um die Ecke, die regelmäßig 5 Tagen die Woche ohnehin selbst im Laden steht und sich vielleicht am 6. Tag den Luxus einer Aushilfe gönnt, wird sich überlegen, ob sie sich diesen Luxus noch weiter leisten kann und will oder dann den 6. Tag auch noch selber macht, zu sperrt oder ganz aufgibt. Wer selbst nie in der freien Wirtschaft gearbeitet hat und deshalb aus der Praxis das Zusammenspiel von Leistung und Gegenleistung, Angebot und Nachfrage nie kennengelernt hat, und solche Zeitgenossen gibt es leider in der Berufspolitik zwischenzeitlich erschreckend viele, dem kann schnell der Weitblick fehlen, über den Tellerrand hinaus zu denken und zu belegen, welche Konsequenzen eine Entscheidung, die vordergründig gut klingt, am Ende mit sich bringt. Für Selbstständige gibt es keinen Mindestlohn und es gilt auch kein Arbeitszeitgesetz. Diese kommen oft nur deshalb über die Runden, weil sie sich selbst in einer Weise ausbeuten, war es kein Arbeitnehmer mit sich machen lassen würde. Als Dank dafür, dass sie sich selbst durchs Leben schlagen und nicht der Sozialkasse auf der Tasche liegen,werden sie dann mit allen möglichen Regularien und Auflagen schikaniert und gezwungen, wenn sie für die Führung des Betriebsunterstützung benötigen, einen Mitarbeiter mehr an Stundenlohn zu bezahlen, als sie selbst, bezogen auf ihren Zeiteinsatz, verdienen. Soziale Marktwirtschaft, wie sie in Deutschland an sich viele Jahrzehnte erfolgreich praktiziert worden ist, sieht anders aus.