Uns liegt aktuell eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig und Partner, Hamburg, vor, in der die Verletzung der Deutschen Wortmarke 39939194 „MO“ sowie der Europäischen Marke 003353547 „Mo“ behauptet wird. Moniert wurden Angebote von gebrauchter Kleidung, die ein Verwertungsunternehmen auf der Handelsplattform eBay aus einem Nachlass verkauft hat. Die Bezeichnung der Angebote mit den Buchstaben „MO“ in Verbindung mit einer entsprach dabei lediglich der internen Kennzeichnung des Verkäufers, der für sich zur besseren Übersichtlichkeit die Initialen aus dem Namen des Verstorbenen zur Kennzeichnung seiner Angebote verwendet hat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der verlangt wird, auf dem Gebiet der Europäischen Union keine Bekleidungsstücke unter Verwendung des Zeichens „MO“ zu bewerben und/oder anzubieten und/oder zu vertreiben, wird Auskunft und Schadenersatz verlangt sowie die Übernahme von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 100.000 €.
Bei der Abmahnung handelt es sich um ein Standardschreiben, weil die vorgenannte Schutzrechtsinhaberin bereits vielfach gemeinsam mit ihren Rechtsanwälten Markenrechtsverletzungen geltend macht. Die Abmahnung baut dabei eine riesige Drohkulisse auf, indem 73 Seiten Papier verschickt werden, darunter auch zahlreiche Beschlussverfügungen, die allesamt vor dem Landgericht Hamburg erwirkt worden sind und den Empfänger beeindrucken sollen.
Selbst, wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegen sollte, was im vorliegenden Fall bereits zweifelhaft ist, ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und sollte so keinesfalls unterzeichnet werden.
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Wir unterstützen Sie gerne.