Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Bundesrats-Drucksache 673/12) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2013 insgesamt 224 € (bis 2012: 219 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
- Frühstück: 48 €
- Mittag-/Abendessen (jeweils): 88 € monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 2,93 € (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,60 € (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.