Für rund drei Millionen Ehen in Deutschland war der 21.6.2012 ein entscheidender Stichtag: Die ROM-III-Verordnung hat das Kollisionsrecht für Scheidungsangelegenheiten innerhalb der EU geändert. Konkret heißt das für Ehen mit EU-Ausländern:
- Die Rechtswahl unterliegt nicht mehr den strengen Voraussetzungen des EGBGB.
- Liegt keine Rechtswahl vor, regelt Rom III, welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist.
- Wenn das anzuwendende Recht eine Ehescheidung ausschließt, gilt das nationale Recht des angerufenen Gerichts.
Diese Neuregelungen betreffen jede siebte Ehe in Deutschland.