Wer als Unternehmer im Internet einen Handelsregisterauszug gesucht und dabei auf die bei der Plattform http://online-handelsregister.eu gestoßen ist, der hat sein blaues Wunder erlebt, weil statt 4,90 € für eine Registerauszug eine kostspielige Mitgliedschaft zum Preis von 749 € abgeschlossen wurde. Wer nicht mit aller Schärfe reagiert hat, sondern lediglich den Lastschrifteinzug hat zurückgehen lassen, und glaubte damit sei die Angelegenheit erledigt, der wird voraussichtlich alsbald Post vom Anwalt im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Inter AG bekommen.
Forderungsabtretung von der BrokerMedia UG an die Schweizer Inter AG
Inhalt des Schreibens ist, dass die in Hamburg ansässige Firma BrokerMedia UG, die die Abofallen-Seite betrieben hat, und sich selbst wohl zurückgenommen hat, ihre Forderungen an die Inter AG verkauft habe, so jedenfalls hat es in dem uns vorliegenden Schreiben behauptet. Diese wiederum hat nunmehr die in Jena ansässige Anwaltskanzlei PWB, hinter der Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer steckt, der zuletzt wegen Gebührenüberhöhung beim Amtsgericht Jena von sich reden gemacht hat, beauftragt die Forderungen geltend zu machen. Für das Aufforderungsschreiben wird neben den vorgenannten 749 € eine weitere Zahlung in Höhe von 159,94 € verlangt. Der Kreis schließt sich, weil nach einem Bericht von Stiftung Warentest der Anwalt, der hier aus jener die Schreiben verschickt, Direktor bei eben dieser Inter AG, in deren Auftrag er nun agiert, sein soll. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt…
Geschädigte sollten sich nicht einschüchtern lassen
Auch hier gilt wiederum das Prinzip der Einschüchterung in dem suggeriert wird, dass nur derjenige, der bezahlt auch Ruhe hat. Dass der geltend gemachte Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist, ist keinesfalls sicher, dies jedenfalls dann, wenn bei Abruf des Handelsregisterauszugs nicht bemerkt wurde, dass damit nicht nur ein einzelner Auszug gekauft wird, sondern eine kostspielige Mitgliedschaft abgeschlossen wird. Hinzu kommt, dass meine durchaus darüber nachdenken, ob Verträge, bei denen für einen Handelsregisterauszug 749 € bezahlt werden müssen, nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig sind.
Ob die Verlagerung des Anspruchstellers in die Schweiz Zufall ist, oder aber dazu dient, in Deutschland Rechtsstreitigkeiten zu führen, bei denen für den Fall, dass diese verloren werden, es der Beklagtenpartei erschwert oder unmöglich gemacht wird, Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen, bleibt abzuwarten. In der Gesamtschau wirkt jedoch die nun massenhaft verschickten Mahnschreiben als neue Stufe des Geschäftsmodells unachtsame Unternehmer mit der Werbung einfach und unkompliziert kostengünstige Handelsregisterauszüge war ja zu erhalten, anzulocken und dann abzuzocken.