Sie waren beruflich erfolgreich und haben allein oder gemeinsam mit anderen ein Unternehmen aufgebaut. Jetzt machen Sie sich Gedanken, über die Unternehmensnachfolge. Gerade dann, wenn sie einerseits die Gesellschaftsanteile auf die nächste Generation übertragen möchten, andererseits aber nicht gänzlich auf die so geschaffenen Vermögenswerte zur Absicherung ihres Lebensunterhalts im Alter verzichten können oder möchten, stellt der Nießbrauch an GmbH-Beteiligungen eine interessante Gestaltungsform dar, die eine Vielzahl von Vorteilen bietet. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Nießbrauchs an GmbH-Anteilen und zeigt auf, wie Unternehmen und Privatpersonen davon profitieren können.
Was ist der Nießbrauch an GmbH-Anteilen?
Der Nießbrauch an GmbH-Beteiligungen ermöglicht es, Gewinne der GmbH in steuerlich vorteilhafter Weise von einem Gesellschafter auf Dritte zu übertragen. Dies kann sowohl im Rahmen der Unternehmensnachfolge durch Schenkung als auch zur Versorgung von Angehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt werden. Das Hauptziel ist es, die unternehmerische Vermögenssubstanz und die daraus resultierenden Erträge auf verschiedene Beteiligte aufzuteilen.
Rechtliche und steuerliche Ziele des Nießbrauchs
Mit dem Nießbrauch können verschiedene Ziele erreicht werden:
1. Wirtschaftliche Ziele: Es ermöglicht Nichtgesellschaftern, regelmäßige Einkünfte zu erhalten.
2. Einfluss auf das Unternehmensmanagement: Ein Unternehmer kann weiterhin Einfluss auf das Unternehmen ausüben, auch nachdem er es an seine Nachfolger übertragen hat.
3. Steuerliche Vorteile: Durch den Nießbrauch können erbschafts-, schenkungs- und ertragsteuerliche Privilegien für die Beteiligten erzielt werden.
Wie funktioniert der Nießbrauch?
Das Nießbrauchrecht an einer GmbH-Beteiligung gewährt dem Inhaber ein Nutzungsrecht an den Anteilen einer GmbH, hauptsächlich in Bezug auf das Gewinnrecht. So kann erreicht werden, dass Gesellschafterstellung einerseits und Gewinn Bezugsberechtigung andererseits auseinanderfallen. Im Prinzip ist das ähnlich, wie wenn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine Immobilie an ein Kind übertragen wird, dass damit formelles Eigentum erwirbt, während die Nutzungsberechtigung durch den Nießbrauch noch bei den Eltern verbleibt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Begründung eines Nießbrauchs an einer GmbH-Beteiligung notariell beurkundet werden muss. Eine Verbindung mit dem Übertragungsvertrag ist möglich.
Verschiedene Formen des Nießbrauchs
Es gibt verschiedene Formen des Nießbrauchs, darunter den Vorbehaltsnießbrauch, den Zuwendungsnießbrauch und den Vermächtnisnießbrauch. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Besonderheiten und kann je nach Situation und Zielsetzung eingesetzt werden.
Vorbehaltsnießbrauch
Beim Vorbehaltsnießbrauch behält sich der Schenker das Recht vor, die Nutzungen (z.B. Gewinne) aus dem geschenkten Gegenstand zu ziehen. Dies ist besonders in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge relevant, in denen ein Unternehmer beispielsweise Anteile an seinem Unternehmen an seine Kinder überträgt, aber weiterhin die Erträge daraus beziehen möchte.
Zuwendungsnießbrauch
Der Zuwendungsnießbrauch tritt in Erscheinung, wenn der Schenker einem Dritten (nicht dem Beschenkten) das Recht einräumt, die Nutzungen aus dem geschenkten Gegenstand zu ziehen. Dies kann beispielsweise genutzt werden, um einem Familienmitglied, das nicht direkt am Unternehmen beteiligt ist, Einkünfte aus dem Unternehmen zukommen zu lassen.
Vermächtnisnießbrauch
Beim Vermächtnisnießbrauch wird das Nießbrauchrecht durch ein Testament oder einen Erbvertrag zugewiesen. Der Erblasser kann so bestimmen, dass ein bestimmter Erbe die Vermögenssubstanz erhält, während ein anderer Erbe das Recht erhält, die Nutzungen daraus zu ziehen. Dies ermöglicht eine differenzierte Regelung der Erbfolge und kann dazu beitragen, Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden.
Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag sind zu beachten
Last, but not least kommt es maßgeblich auch auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag an, ob eine Übertragung mittels Nießbrauchs ein brauchbares Instrument dafür ist, eine Nachfolge zu gestalten. Wenn bereits im Vertrag die Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen stark eingeschränkt oder für den Todesfall ausgeschlossen ist, kommt auch eine Belastung mit einem Nießbrauch nicht in Betracht, weil hierfür stets die Möglichkeit einer Gesellschaftsanteilsübertragung Grundvoraussetzung ist.
Fazit
Der Nießbrauch an GmbH-Anteilen bietet eine effektive Möglichkeit, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Ziele zu erreichen. Es ermöglicht eine kontrollierte Unternehmensnachfolge, steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, Einkünfte auf verschiedene Beteiligte zu verteilen. Bei der Gestaltung von Nießbrauch-Modellen ist es jedoch wichtig, die Dienste von Experten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne deutschlandweit mit unserem Expertenteam die für Sie und Ihr Unternehmen optimale Lösung zu finden, damit nicht nur die Übertragung auf die nächste Generation reibungslos funktioniert, sondern auch den Familienfrieden dauerhaft erhalten bleibt.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.