Unter der Überschrift „Notarkosten steigen ab August um bis zu 80 %“ berichtete gestern die Welt in ihrer Online-Ausgabe darüber, in welchem Umfang sich die Kosten für den Gang zum Notar ab August erhöhen werden.
- Testament: +18 %
- Kauf eines Einfamilienhauses mit Ablösung einer alten Grundschuld: + 36 %
- Gründung: +50 %
- Anteilserwerb: + 66 %
- Verschmelzung: +80 %
sind nur einige Beispiele, bei denen sich nach den Angaben der Welt die Gebühren deutlich spürbar erhöhen werden.
Nicht immer ist der Gang zum Notar vermeidbar, z.B. wenn der Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet werden soll. Die Errichtung eines notariellen Testaments ist dagegen nicht zwingend. Auch privatschriftliche Testamente sind wirksam. Dennoch sollte hier, um Streit zwischen den Erben bestmöglich zu vermeiden, ein solches Testament nicht verfasst werden, ohne dass nicht zuvor fachkundiger Rat eingeholt worden ist. Wir helfen gerne.
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.