Internet-Versandhändler haften nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.10.2013 (29 U 885/13) nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen E-Books. Das Gericht verglich den Online-Vertrieb in seiner Entscheidung mit dem Buchhandel, der auch nicht den Inhalt seines Sortiments auf etwaige Urheberrechtsverstöße abklopfen könne.
Anmerkung:
Der Internet-Versandhändler hatte auf die Abmahnung zwar dahingehend reagiert, dass er das Buch aus dem Angebot entfernt hatte. Die geforderte Unterlassungserklärung wollte er aber nicht abgeben. Das Gericht hatte deswegen ein schuldhaftes Handeln abgelehnt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit, hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.