Nahezu alle, die im Internet unterwegs sind kennen dieses Phänomen. Egal, ob man sich regelmäßig in soziale Medien einloggt, online etwas recherchiert, einkauft oder bloß ein wenig im Internetsurft. Man kommt um pop-ups, ads und andere in Texten und Bildern untergebrachte Schleichwerbung kaum herum. Das Phänomen besteht darin, dass diese vielfältige Werbung sich an den jeweiligen Nutzer überraschend gut anpasst. Man hat manchmal den Eindruck, dass das Internet den Nutzer beobachtet und genau Bescheid weiß, woran man interessiert ist; in nicht zu seltenen Fällen sogar bevor man es selbst weiß.
Ein Beispiel: Man sucht im Internet zur Weihnachtszeit nach Geschenkideen. Unter anderem überlegt man einem verwandten Heimwerker könne man eventuell etwas Werkzeug oder Material kaufen. Man klickt ein paar Mal hier und da auf gesuchte und interessante Geräte und Stoffe, und auf einmal sieht man nahezu überall – am Rande von offenen Internetseiten oder in sich neu öffnenden Browserfenstern – Werbung für die neuesten elektrischen Sägen, Kostengünstig im Packet mit einigen Platten diverser Kunstlegierungen, die damit geschnitten werden können.
Die Vorgänge sind zwar alle nachvollziehbar, doch nur wenn man weiß, welche Vorgänge ablaufen. Ansonsten wirkt die Anpassung der Werbung unheimlich. Es handelt sich hierbei nur um einen Aspekt der Nutzung unseres Online-Verhaltens und unserer Daten. Die Möglichkeiten scheinen endlos. Viele Menschen hierzulande möchten allerdings über die Nutzung ihrer Daten selbst bestimmen. Das wird nicht ohne weiteres umsetzbar sein, doch man kann den Verbrauchern zumindest verständlich und transparent erklären, was mit deren Daten passiert.
Genau das war Ziel einer vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie IBM geleiteten Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ am 19.11.2015 im Rahmen des IT-Gipfels 2015 in Berlin. Ergebnis der Plattform war insbesondere die Entwicklung eines Musters für kompakte und transparente Datenschutzhinweise. Das Muster ist so gestaltet, dass alle Hinweise auf eine Seite passen, weshalb das Dokument oft liebevoll und neudeutsch als „One-Pagers“ bezeichnet wird. Diese Entwicklung soll jedoch nicht nur den Verbrauchern dienen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit seien wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz digitaler Geschäftsmodelle, so der Vorsitz der Plattform.
Die Verwendung des Musters ist freilich nicht vorgeschrieben. Dennoch dürfte es im Interesse aller an solchen Vorgängen und Geschäften beteiligten Parteien sein, wenn möglichst viele Unternehmen dieses künftig verwenden. Der „One-Pager“ ist samt Erläuterungen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als pdf abrufbar.
Einen entsprechend formulierten One-Pager für die Internetseite/Dienste des Ministeriums haben wir allerdings nicht gesehen.