Beim BFH ist ein Verfahren (VI R 52/11) zu der Frage anhängig, ob auch Geschenke an Nichtarbeitnehmer (wie z. B. Kunden) bis 35 Euro der Pauschalversteuerung des § 37b EStG unterliegen, was der derzeitigen Praxis entspricht. Entsprechende Fälle können daher durch Einspruch offengehalten und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).
Eine Erleichterung zeichnet sich für Geschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Hochzeit) ab. Entsprechende Sachzuwendungen an Kunden oder Geschäftsfreunde bis zur Höhe von 40 Euro gelten als „Aufmerksamkeit“ und sollen künftig – wie bei Zuwendungen an Arbeitnehmer – steuerfrei sein. Eine Änderung des bundesweit geltenden Anwendungserlasses hierzu ist vorgesehen.