Das neueste Spiel der Pokémon-Reihe machte schon vor dem offiziellen Start in Deutschland auch hierzulande Schlagzeilen. Seit dem 13.07.2016 belegt das Spiel nun auch in Deutschland Spitzenpositionen in den App-Stores von Apple und Google. „Pokémon Go“ ist eine Spiel-App für Smartphones, welche das Prinzip der sogenannten Augmented Reality verwendet, bei der die virtuelle und die echte Welt auf dem Handy-Bildschirm verschmelzen; vor dem realen Hintergrund spielen sich virtuelle Handlungen mit den Spielfiguren ab. Es geht hauptsächlich darum, im öffentlichen Raum diese Figuren im Wettbewerb mit anderen Spielern einzufangen und zu trainieren.
Wie bei vielen anderen derartigen Produkten aus den USA offenbaren sich nun jedoch Konflikte mit dem besonders strengen deutschen Datenschutz. Der bundesweite Dachverband der Verbraucherzentrale (vzbv) machte am 20.07.2016 die Mitteilung, dass er hinsichtlich mehrerer Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der App deren Entwickler Niantic in Kalifornien abgemahnt hat. Das Spielkonzept setze voraus, dass Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, was nach Ansicht des vzbv gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoße. Der vzbv möchte eine Klageerhebung prüfen, wenn das Unternehmen keine entsprechende Unterlassungserklärung abgibt.
Vor der Nutzung der beliebten App müssten Spieler sich bei Niantic über ein Google-Konto oder im „Pokémon Trainer Club“ anmelden und neben Nutzerdaten wie der E-Mail-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones freigeben. Anonymes Spielen werde dadurch praktisch unmöglich gemacht. Das Unternehmen aus San Francisco erhalte so viele personenbezogene Daten aus der ganzen Welt.
Es seien eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage getreten. So könne Niantic einen einmal geschlossenen Vertrag mit einem Nutzer jederzeit abändern, auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Weiter enthielten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung solle kalifornisches Recht gelten. Streitigkeiten wären unter Umständen vor einem Schiedsgericht in den USA zu regeln. Auch die Datenschutzerklärung verletze deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So könnten personenbezogene Daten unter anderem auch an private Dritte weitergegeben werden.
Der Konflikt zwischen der realen Wirtschaft und den abstrakten Datenschutzgesetzen verschärft sich weiter. Die vielen Spieler von „Pokémon Go“ werden voraussichtlich nicht auf die Nutzung der App verzichten, um ihre Rechte in Sachen Datenschutz zu wahren; abgesehen davon, dass vermutlich die wenigsten von ihnen die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen tatsächlich lesen.