Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein Thema, dem sich viele Menschen erst spät oder gar nicht widmen möchten. Doch die Vorteile einer frühzeitigen Planung sind nicht von der Hand zu weisen. Es geht dabei nicht nur darum ein gut durchdachtes Testament zu errichten, um Streit innerhalb der Familie zu vermeiden und gegebenenfalls den Nachlass auch steueroptimiert zu übertragen, sondern mit der Erteilung einer postmortalen Vollmacht können auch für die Hinterbliebenen Mühen und Kosten, die mit der Erteilung eines Erbscheins verbunden sind, der regelmäßig immer dann benötigt wird, wenn Immobilien zum Nachlass zählen, vermieden werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese Vollmacht funktioniert und wie sie insbesondere bei der Übertragung von Immobilien eingesetzt werden kann.
Was ist eine postmortale Vollmacht?
Eine postmortale Vollmacht ist eine spezielle Form der Vorsorgevollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig bleibt. Sie ermöglicht es einer vertrauenswürdigen Person, im Namen des Verstorbenen zu handeln, ohne dass ein Erbschein benötigt wird. Eine solche Vollmacht kann entweder erst auf den Todesfall erteilt werden. Dann spricht man von einer reinen postmortalen Vollmacht oder sie wird bereits lebzeitig erteilt und sie erlischt nicht mit dem Todesfall. Dann handelt es sich um eine transmortale Vollmacht
Vorteile der postmortalen Vollmacht
Der Hauptvorteil der postmortalen Vollmacht liegt darin, dass sie den Erben den Weg zum Nachlassgericht und die damit verbundenen Kosten und Zeitaufwände ersparen kann. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine solche Vollmacht erteilt hat, müssen die Erben in vielen Fällen keinen Erbschein beantragen. Gerade bei größeren Nachlässen lassen sich hier schnell einige 1.000 € an Kosten für das Nachlassgericht einsparen. Darüber hinaus ist der Nachlass über den Bevollmächtigten viel flexibler. Gerade dann, wenn klar ist, dass eine zum Nachlass gehörende Immobilie veräußert werden muss, kann dies zeitnah mithilfe der Vollmacht erfolgen, und die Erben können so schneller Liquidität schaffen.
Veräußerung von Immobilien mittels postmortaler Vollmacht
Wird eine zum Nachlass gehörende Immobilie dann mittels postmortaler Vollmacht veräußert, dann erwirbt der Käufer die Immobilie nicht von den Erben, sondern vom Erblasser oder der Erblasserin. Wichtig ist, dass dies im notariellen Kaufvertrag auch hinreichend zum Ausdruck kommt und die Vollmacht als Anlage zum Kaufvertrag genommen wird. Da die Vollmacht nur das Außenverhältnis, also das rechtliche können regelt, während im Innenverhältnis in einer ungeteilten Erbengemeinschaft kein Erbe befugt ist über einen einzelnen Nachlassgegenstand allein zu verfügen, ist empfehlenswert, dass der Bevollmächtigte sich von den übrigen Miterben am besten im Rahmen des Kaufvertrags bestätigen lässt, dass diese mit der Veräußerung durch den Bevollmächtigten einverstanden sind. So lässt sich anschließend streitvermeiden, in dem vielleicht einer der Miterben plötzlich der Meinung ist, die Immobilie sei zu billig verkauft worden.
Wie kann man eine postmortale Vollmacht erstellen?
Die Erstellung einer postmortalen Vollmacht erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht. Folgende Schritte sind zu beachten:
1. Wahl des Bevollmächtigten
Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Sinne handeln wird.
2. Bestimmung des Umfangs
Legen Sie fest, welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Dies kann von der Verwaltung des Nachlasses bis zur Veräußerung und/oder von Immobilien reichen.
3. Notarielle Errichtung
Eine bloß privatschriftliche Vollmacht genügt nicht um die vorgenannten Wirkungen zu erzählen. Sie muss mindestens notariell beglaubigt sein. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Zweifel um ihre Gültigkeit ausgeräumt und ihre Akzeptanz bei Banken und anderen Institutionen gewährleistet ist, dann ist eine notarielle Beurkundung zu empfehlen.
Wann macht eine postmortale Vollmacht keinen Sinn?
Sinnvoll ist eine postmortale Vollmacht regelmäßig dann, wenn es nur einen Erben gibt oder zu erwarten ist, dass die Erben sich einig sind. Ist dagegen Streit zwischen den Erben zu erwarten, dann wird oft durch eine solche Vollmacht das Streitpotenzial nur erhöht. Insbesondere ist zu befürchten, dass der oder die nicht Bevollmächtigten Erben dann versuchen werden die Vollmacht rasch zu widerrufen, damit der Bevollmächtigte nicht über den Nachlass verfügen kann.
Fazit
Die postmortale Vollmacht bietet eine effiziente und diskrete Möglichkeit, Erbangelegenheiten ohne Erbschein zu regeln. Es ist jedoch wichtig, sich von einem im Erbrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht korrekt ausgestellt und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Erbrecht oder zur Erstellung einer postmortalen Vollmacht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.