Vorsicht, Chef hört mit!
Private E-Mails schreiben, nach Herzenslust im Web surfen, Dateien downloaden, und das Ganze natürlich während der Arbeitszeit – mal ehrlich: Kennen Sie nicht auch Kollegen, die sich ab und zu eine Surfpause gönnen? Oder haben Sie etwa selbst schon…?
Aber: Der schnelle Klick ins Web kann böse Konsequenzen für Ihren Arbeitsplatz haben. Die Reaktionen der Arbeitgeber lassen nämlich nicht lange auf sich warten. Nach einer Umfrage der SurfControl Software AG setzen bereits 55 Prozent der Unternehmen in den USA und Europa Filter-Programme ein. Zudem häufen sich die Kündigungen auf Grund privater Internet-Nutzung.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz wissen müssen.
E-Mail-Kontrolle oder wann der Chef mitlesen darf
Erlaubt:
Die Protokollierung und Auswertung dienstlicher E-Mails ist zulässig. Für diese Post gilt das Fernmeldegeheimnis nicht. Der Vorgesetzte darf also die betriebliche E-Mail-Kommunikation kontrollieren, aber nur in einem zumutbaren Rahmen. Unter keinen Umständen dürfen die Angestellten einem permanenten oder übermäßigen Kontrolldruck ausgesetzt sein.
Verboten:
Eine E-Mail-Kontrolle am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, wenn der Chef nach Privatem sucht. Für private E-Mails gilt das Fernmeldegeheimnis ebenso wie für Telefonate.
Passwortschutz: Hilft Ihnen im Ernstfall nicht
Erlaubt:
Der Mitarbeiter darf seinen Betriebs-PC per Passwort schützen. Der Chef muss jedoch stets auf das „Arbeitsergebnis“ und die Unterlagen zugreifen können.
Verboten:
Wer dem Chef den Zugriff auf den PC verweigert, indem er sein Passwort nicht preisgibt, muss mit einer Abmahnung beziehungsweise Kündigung rechnen.
Der Artikel wird jeweils am Dienstag, den 24.07, 31.07.und 07.08.2012 fortgesetzt. Im nächsten Beitrag behandeln wir die Thematik „Privates Surfen am Arbeitsplatz.“