Privat surfen: Oft ist das gar nicht verboten!
Erlaubt:
An explizite Verbote des Arbeitgebers muss sich jeder halten. Die Überwachung der privaten Internetnutzung ist aber grundsätzlich nicht zulässig. Eine „Missbrauchskontrolle“ ist nur erlaubt, wenn genügend Indizien vorliegen, dass durch das private Surfen die Arbeitsleistung sinkt.
Wer etwa vom Betriebs-PC aus seine private Homepage ins Web stellt, rechtfertigt damit seine Kündigung (Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 01.12.2000, AZ: 1 Ca 504/00).
Verboten:
Die private Nutzung des Internets darf nicht untersagt werden, wenn es keine anderslautende Vereinbarung gibt. Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder erkundigen Sie sich nach einer Betriebsvereinbarung.
Privat mailen: Ohne Verbot keine Kündigung
Erlaubt:
Hat der Chef den privaten E-Mail-Verkehr genehmigt oder wissentlich über einen längeren Zeitraum geduldet, ist das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet. Da muss schon eine Abmahnung ausgesprochen werden und der Mitarbeiter sehr viel Zeit mit seiner Privatkorrespondenz verbracht haben. In Extremfällen kann aber auch eine fristlose Kündigung gerchtfertigt sein.
Verboten:
Wer trotz eines ausdrücklichen Verbots private E-Mails verschickt, muss auch ohne Abmahnung mit der Kündigung rechnen.
Surf-Gebühren: Wann der Chef kassieren darf
Liegt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vor, darf der Arbeitgeber Gebühren für privates Surfen oder privaten E-Mail-Verkehr erheben. Auch, wer im Arbeitsvertrag mit seiner Unterschrift eine Internet-Abgabe akzeptiert hat, muss zahlen. Die Firma darf dann auch die Verbindungsdaten speichern, muss sie jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist löschen.
Übrigens: Wer mit privaten Downloads das Computersystem im Büro lahm legt, etwa durch fahrlässiges Einschleusen von Viren, muss sich zusätzlich auf erhebliche Schadensersatzforderungen gefasst machen – vor allem, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag steht.
Die meisten Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge sehen keine Gebühren für die private Internet-Nutzung vor.
Dieser Artikel wird am Dienstag, den 31.07.und 07.08.2012 fortgesetzt. Im nächsten Beitrag behandeln wir die Thematik „Kritische Äußerungen über Arbeitgeber und Kollegen bei Facebook & Co..“