Ein Testament ist das zentrale Instrument zur Regelung des Nachlasses und zur Absicherung der eigenen Vorstellungen für die Zeit nach dem Tod. Durch eine klare, gut durchdachte und rechtssichere Formulierung des Testaments können kostspielige Erbstreitigkeiten sowie ein Zerwürfnis innerhalb der Familie vermieden und das eigene Vermögen entsprechend der individuellen Wünsche verteilt werden. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Punkte, die beim Verfassen eines Testaments berücksichtigt werden sollten.
Was sollte in einem Testament geregelt werden?
In einem Testament können verschiedene Aspekte festgelegt werden, die die Vermögensnachfolge betreffen. Folgende Punkte sollten daher in einem Testament Berücksichtigung finden:
1. Bestimmung der Erben: Wer soll den Nachlass erhalten? Hier können Familienmitglieder, Freunde oder gemeinnützige Organisationen als Erben bestimmt werden.
2. Aufteilung des Nachlasses: Möchten Sie das Vermögen gleichmäßig verteilen oder bestimmten Personen spezielle Vermögenswerte zukommen lassen?
3. Verfügungen zu bestimmten Gegenständen: Oft gibt es persönliche Gegenstände, wie Schmuck oder Kunstwerke, die bestimmten Personen zugeordnet werden sollen.
4. Regelungen zur Unternehmensnachfolge: Falls Sie ein Unternehmen besitzen, können Sie im Testament festlegen, wer dieses weiterführen soll.
5. Ersatzerben: Es ist sinnvoll, für den Fall vorzusorgen, dass ein Erbe vorverstorben ist oder das Erbe ausschlägt.
6. Vermächtnisse: Sie können einzelnen Personen bestimmte Vermögenswerte zuweisen, ohne dass diese als Erben gelten.
Erbe oder Vermächtnis? – Ein entscheidender Unterschied
Die Begriffe Erbschaft und Vermächtnis sind oft missverständlich. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass ein Erbe die Gesamtrechtsnachfolge antritt, also für Schulden haftet und alle Rechte und Pflichten übernimmt. Ein Vermächtnisnehmer hingegen erwirbt lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder einen festgelegten Geldbetrag. Der Erbe muss das Vermächtnis aus dem Nachlass herausgeben, und der Vermächtnisnehmer wird nicht in die Rechtsnachfolge des Erblassers eingebunden.
Beispiel: Setzen Sie Ihren Sohn als Erben ein, hat er Anspruch auf Ihr gesamtes Vermögen. Möchten Sie hingegen, dass eine bestimmte Summe an Ihre Nichte geht, können Sie dies durch ein Vermächtnis festlegen.
Vorausvermächtnis vs. Teilungsanordnung
Ein Vorausvermächtnis gewährt einem Erben bestimmte Vermögenswerte zusätzlich zu seinem Erbteil, bevor die Erbteilung erfolgt. Im Gegensatz dazu gibt eine Teilungsanordnung Anweisungen zur Verteilung des Erbes unter mehreren Erben. Während der Erblasser durch das Vorausvermächtnis eine einzelne Person bevorzugt, bleibt das restliche Erbe zur weiteren Verteilung unter den übrigen Erben offen.
Einzeltestament oder Ehegattentestament?
Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft die Frage, ob ein Testament allein oder als Ehegattentestament verfasst wird:
– Einzeltestament: Dies wird von einer Person allein verfasst und ist unabhängig von anderen Personen.
– Ehegattentestament: Ehegatten können gemeinsam ein Testament verfassen. Am bekanntesten ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben.
Ein Ehegattentestament bindet oft beide Partner stärker, was bei einem Einzeltestament nicht der Fall ist. Nach dem Tod eines Partners kann das Testament häufig nur eingeschränkt geändert werden, da es eine Bindungswirkung entfaltet.
Privatschriftliches Testament oder notarielles Testament?
Ein Testament kann privatschriftlich oder notariell erstellt werden:
– Privatschriftliches Testament: Hierbei handelt es sich um ein handgeschriebenes Testament, das mit vollständigem Namen und Datum unterzeichnet sein muss (§ 2247 BGB). Dieses Testament bietet den Vorteil, dass es schnell und kostengünstig erstellt werden kann, birgt jedoch ein höheres Risiko für Formfehler und Unklarheiten.
– Notarielles Testament: Bei einem notariellen Testament erfolgt die Errichtung unter Mitwirkung eines Notars. Der Notar berät über die rechtlichen Folgen und sorgt dafür, dass das Testament korrekt formuliert wird. Ein notarielles Testament hat die Besonderheit, dass es unmittelbar die Erbfolge klärt und ein Erbschein meist entbehrlich ist (§ 2232 BGB).
Aufbewahrung des Testaments – Worauf ist zu achten?
Damit das Testament tatsächlich zur Anwendung gelangt, ist eine sichere Aufbewahrung entscheidend. Ein handschriftliches Testament kann privat verwahrt werden, allerdings besteht hier das Risiko, dass es verloren geht oder im schlimmsten Fall nicht gefunden wird. Eine sichere Alternative ist die Verwahrung beim Nachlassgericht, wodurch das Testament im Zentralen Testamentsregister erfasst wird. So kann sichergestellt werden, dass das Testament im Erbfall bekannt wird (§ 2248 BGB).
Fazit
Ein Testament schafft Klarheit und vermeidet Unsicherheiten für die Hinterbliebenen. Die bewusste Entscheidung zwischen Erbe und Vermächtnis, die genaue Festlegung von Wünschen und die Wahl der geeigneten Testamentsform sind entscheidend, um den Nachlass rechtssicher und konfliktfrei zu regeln. Die sorgfältige Aufbewahrung des Testaments ist der letzte, aber wichtige Schritt, damit es im Ernstfall gefunden und eröffnet wird. Wie so oft steckt aber der Teufel im Detail. Deshalb ist es meistens keine gute Idee, wenn die eigenen Vorstellungen laienhaft formuliert werden. Mit einer fundierten rechtlichen Beratung lässt sich ein Testament nicht nur formell korrekt, sondern auch im Einklang mit den eigenen Wünschen gestalten.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Expertise bei der Errichtung oder Prüfung Ihres Testaments, bundesweit. Ein schlechtes Testament zerstört nicht nur ihre Familie, sondern auch postum das Andenken an Sie.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.